Frage an Annette Groth von Simon H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Welche konkreten Initiativen wird die Fraktion DIE LINKE ergreifen, um sich gegen Fracking in Deutschland einzusetzen?
Sehr geehrter Herr Handtke,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich lehne Fracking grundsätzlich ab. Beim Fracking werden Millionen Liter Wasser mit teils hochgiftigen Chemikalien versetzt und unter großem Druck in die gasführenden Schichten gepresst, bis diese aufbrechen. Mit dem Gas wird solehaltiges Lagerstättenwasser aus dem Gestein an die Erdoberfläche gefördert und es werden Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Durch Fracking wird vermehrt das klimaschädliche Methan an die Oberfläche oder ins Grundwasser abgegeben. Auch müssen zahlreiche Bohrplätze eingerichtet werden. Für einen einzigen Bohrplatz werden etwa 2 bis 3,5 Hektar Land benötigt.
Die Auswirkungen von Fracking kann man in den Film „Gasland“ sehr gut sehen. Es ist eine zutiefst umweltzerstörende Technologie, die die Menschen auch noch krank macht. Fracking kann deshalb keinen sinnvollen Beitrag für eine verantwortbare Energiegewinnung der Zukunft liefern.
DIE LINKE hat als einzige Fraktion im Bundestag immer ein grundsätzliches Verbot von Fracking gefordert. Mit ihrem Antrag „Verbot des Fracking in Deutschland“ (Drucksache 17/11326) hat die Fraktion DIE LINKE von der Bundesregierung gefordert, „einen Gesetzesentwurf für ein Verbot des Fracking vorzulegen. Darin soll auch geregelt werden, dass die Unternehmen, denen eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt wurde, innerhalb von sechs Monaten einen Nachweis zu erbringen haben, dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährliche Techniken möglich ist. Sollte ein solcher Nachweis nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgen, ist die Aufsuchungserlaubnis zu widerrufen“.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, auch gegen die Auswirkung von Fracking in anderen Staaten der EU Stellung nehmen zu können, setzt sich die Fraktion in dem Antrag für „ein EU-weites Fracking-Verbot“ ein und fordert, „die Aufnahme des Fracking in die Anlage 1 der Espoo- Konvention …, um grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fördermaßnahmen mit Fracking in Grenznähe sicherzustellen.“ Alle anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag haben diesen Antrag auf Verbot von Fracking nicht zugestimmt.
Selbstverständlich werden wir in den nächsten Legislaturperiode sehr schnell eine neue Initiative ergreifen um Fracking grundsätzlich zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Groth