Frage an Annette Groth von Norbert B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Groth,
die nachfolgende Frage habe ich dem MdB für Moers, Siegmund Ehrmann, (SPD) gestellt, meine aber, Sie Ihnen zur Kenntnis und zur Recherche zur Verfügung stellen zu sollen. Vielleicht finden Sie ja mehr heraus als ihr Kollege. N. Bolz
Die Frage:
In der TAZ Nr. 5391 Seite 17 vom 25.11.1997 fand ich folgendes Zitat:
„Das Bundesamt für Statistik führt alle fünf Jahre bei 50.000 Haushalten die "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" durch. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer ein Einkommen über 35.000 Mark im Monat hat, wird nicht befragt. Das ist seit den sechziger Jahren vom Gesetzgeber so gewollt."
Ich kann das nicht so glauben wollen und frage Sie:
1. Gab es ein solches Gesetz oder irgendwelche Ausführungsbestimmungen, die Einkommen über 35.000 DM im Monat von der Befragung ausnahmen?
a) Wenn ja, wann wurde dies beschlossen und wo kann man den Text finden?
b) Welche Begründung wurde gegeben?
c) Welche Mehrheiten haben dieses Gesetz beschlossen?
2. Ist eine solche Bestimmung noch heute in Kraft? Wenn ja, wurde die Einkommensgrenze angehoben?
3. Was halten Sie von einer solchen Gesetzeslage?
4. 35.000 DM im Monat entspricht ca. 18.000 € im Monat bzw. ca. 220.000 € Jahreseinkommen. Wie viele Personen in der BRD beziehen ein solches Einkommen? Halten Sie diese Anzahl für eine vernachlässigenswerte Menge, die die Statistik nicht erfassen muss?
5. Kann es sein, dass alle Besteuerungsversuche der obersten Einkommen daran kranken, dass statistisch nicht erfasst ist, um welche Größenordnungen es sich überhaupt handelt?