Frage an Annette Groth von Christian L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Groth,
Israel hat gerade seinen 62. Unabhängigkeitstag gefeiert. Was halten sie von einer Zwei-Staaten-Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Langer
Sehr geehrter Herr Langer,
als menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE setze ich mich im Bundestag und insbesondere im Menschenrechtsausschuss für die Achtung der Menschenrechte in Israel und den Palästinensischen Gebieten ein. Ein momentan wichtiges Thema ist die strafrechtliche Verfolgung von mutmaßlichen Kriegsverbrechen während des Gaza-Krieges. Daher habe ich initiiert, die Forderungen des "Goldstone-Berichtes" nach unabhängigen Untersuchungen in Israel und den palästinensischen Gebieten im Menschenrechtsausschuss zu diskutieren. Mit parlamentarischen Initiativen fordere ich die Umsetzung dieser Forderungen. Wenn gravierende Verstöße gegen das Völkerrecht nicht angeklagt werden, würde dies zu einer Legitimierung von Kriegsverbrechen und einem allgemeinen Klima der Straflosigkeit führen. Ein gerechter und nachhaltiger Frieden in der Region ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn die einschlägigen völkerrechtlichen Grundlagen und Resolutionen nicht länger missachtet werden. Der israelische Siedlungsbau in den Besetzten Gebieten und die Blockade des Gaza Streifens sind nur zwei Beispiele für Verletzungen des Humanitären Völkerrechts. Die bisherigen Verhandlungsversuche sind gescheitert, da sie immer versucht haben, das Völkerrecht zu umgehen und daher auch keine für beide Völker gerechte Lösung entwickeln konnten. Am 20. April hat die Fraktion DIE LINKE ihr Positionspapier zum Nahost-Konflikt beschlossen. Danach ist eine endgültige, gerechte und dauerhafte Lösung des israelisch-palästinenischen Konflikts nur zu erzielen, wenn die Zwei-Staaten-Lösung umgesetzt wird, d.h.:
- die Schaffung eines souveränen palästinensischen Staates mit völkerrechtlich verbindlichen, von allen Beteiligten anerkannten, sicheren Grenzen, mit einem zusammenhängenden Territorium im Westjordanland auf der Grundlage der Grenzen von 1967, dem Gaza-Streifen und Ostjerusalem als Hauptstadt, einschließlich der Möglichkeit eines einvernehmlichen Gebietstausches mit Israel. Ferner muss der palästinensische Staat über wirtschaftliche und soziale Lebensfähigkeit und über die Kontrolle der eigenen Ressourcen, wie Land und Wasser sowie frei zugängliche sichere Verkehrswege zwischen dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen verfügen und
- die Anerkennung eines sicheren Existenzrechts Israels und eines palästinensischen Staates von allen Beteiligten in völkerrechtlich verbindlich festgelegten sicheren Grenzen und
- eine umfassende Regelung für alle palästinensischen Flüchtlinge auf der Grundlage der UN-Resolution 194 der UN-Generalversammlung und/oder den Vorschlägen der Genfer Initiative. Dabei muss ein Weg zwischen Rückkehr und Entschädigung gefunden werden.
Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich wieder an mich oder meine KollegInnen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Groth