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Frage von Markus R. •

Frage an Annette Faße von Markus R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Faße,

seit annähernd 4 Jahren ist die EU-Fluggastverordnung in nationales Recht umgesetzt und das Luftfahrtbundesamt für die Prüfung der Beschwerden zuständig.
Obwohl die Bundesregierung in BT 16/10148 betont, dass die Beschwerden zeitnah innerhalb von 6 Monaten abgearbeitet werden, gibt es immer noch Fälle aus dem Jahr 2006, deren Bearbeitung über 2 Jahre in Anspruch genommen hat und die sich seit über 9 Monaten in der abschliessenden Beurteilung der Durchsetzungsstelle (unter anderem BdP 3 955.20 (L) 09/06, AbS 502 081117) befinden. Über den Stand dieser Bearbeitung oder eine generelle Einschätzung des Verfahrens wird keine Auskunft erteilt.

Teilen Sie die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Abarbeitung der Beschwerden zeitnah erfolgt und welche Möglichkeiten ausserhalb der Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht sehen Sie für die mindestens 100 Fälle, in denen eine Antwort des LBA seit über einem Jahr auf sich warten lässt?

Mit freundlichen Grüssen
Markus Ritter

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