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Frage von Erich L. •

Frage an Annette Faße von Erich L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Faße,

Sie stellten am Donnerstag, den 25. August 2005, die Agenda 2010 in einer Regionalzeitung als Erfolg dar, weil sie u.a. auf die schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit ausgerichtet sei.
Dann wörtlich: „Wir haben in den ersten zwei Monaten diesen Jahres 360.000 Sozialhilfeempänger in die Arbeitsvermittlung zurückgeführt, damit sie ihre Hilfsbedürftigkeit überwinden.“ (Anmerkung: Mit „wir“ meinen Sie sicherlich die rot/grüne Regierung)

Hierzu zwei Fragen:

1.) Wo ist der Unterschied zwischen dem trostlosen Dasein als Sozialhilfeempfänger und dem bejammernswerten Dasein als in die Arbeitsvermittlung zurück Geführter, ohne Aussicht auf eine neue Arbeitstätigkeit ?

2.) Warum führen Sie nicht erst einmal die 5 Millionen Arbeitslosen passgenau in einen Job zurück, bevor Sie weitere 360.000 Menschen (!!!) in die Arbeitsvermittlung führen ?

Mit freundlichen Grüßen

Erich Lefevre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lefevre,

vielen Dank für Ihre Frage bei kandidatenwatch.de vom 28. August 2005 zum Thema „Arbeit“.

Zum 1. Januar 2005 wurden 360.000 arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zu Arbeitslosengeld II Empfängern. Damit waren 5 Millionen Arbeitslose gemeldet, zur Zeit liegt die Zahl bei 4,7 Millionen (Stand: Juli 2005). Die Hartzgesetze, die zu diesen Veränderungen führten, sind ein Teil der Agenda 2010. Hartz IV ist der Zusammenschluss von steuerfinanzierter Arbeitslosenhilfe und steuerfinanzierter Sozialhilfe. Ich gebe ihnen Recht, wenn Sie Arbeitslosigkeit als größtes Problem unseres Landes werten.

Ihre erste Frage betreffend gibt es durchaus einen Unterschied. Bisher waren Sozialhilfeempfänger von vielen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausgeschlossen, gerade weil sie als Arbeitslose gar nicht mehr erfasst waren. Durch die Arbeitsmarktreform haben sie heute beispielsweise das Recht auf Eingliederung, Qualifizierung und Fortbildung. Zudem hat sich im Bereich der Geldleistungen vieles verändert. Im Gegensatz zu bisherigen Leistungen können Arbeitslosengeld II Empfänger nun ein angemessenes Auto besitzen. Ebenso ist der Besitz von einem Haus beziehungsweise einer Eigentumswohnung bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II geschützt, sowie das Vermögen zu Erhaltung oder baldigen Anschaffung einer Immobilie. Weiterhin gibt es Vermögens- und Rentenfreibeträge. Zusätzlich kann zum Arbeitslosengeld II dazuverdient werden. Ab dem 1. Oktober werden für Einkommen, die den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen, prozentuale Freibeträge eingeführt. Dies bedeutet, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro der prozentuale Freibetrag 20% des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens beträgt. Für ein Bruttoeinkommen über 800 Euro beträgt der zusätzliche prozentuale Freibetrag 10%. Die Obergrenze für die vereinbarten Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro. Zahlreiche Sozialhilfeempfänger erhalten nun mehr Geld als zuvor. Bisher Gutverdienende hingegen haben ein Minus zu verzeichnen.

Wer Geld vom Staat erhalten will oder muss, kann dafür auch eine Leistung erbringen. Fördern und Fordern heißt die Aufgabe. Die Politik ist für die Rahmenbedingungen auch in der Arbeitsmarktpolitik zuständig, Arbeitsplätze jedoch muss die Wirtschaft schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Faße, MdB