Frage von Günter K. • 29.06.2009
Frage an Annette Faße von Günter K. bezüglich Finanzen
Kindergeld / Kinderfreibetrag
Sehr geehrte Frau Faße!
Durch den Ansatz des Kinderfreibetrag bekommt ein Steuerpflichtiger, mit einem Spitzensteuersatz von 42 %, zusätzlich zum Kindergeld einen weiteren Erstattungsbetrag in Höhe von 590 € ( 1 Kind )
Durch eine beabsichtigte Erhöhung des Kinderfreibetrag ( Wahlprogramm CDU) würde sich der Zuschlag für Spitzenverdiener nochmals erhöhen .
Wie begründen Sie , das Spitzenverdiener für Ihre Kinder mehr Geld bekommen , als jemand der nur ein geringes Einkommen hat.
Was haben Sie bisher getan um diese soziale Ungerechtigkeit zu ändern , bzw. was werden Sie tun damit sich dieses Ungleichgewicht durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages nicht noch verschlimmert .
Mit freundlichen Grüßen
Günter Koch
Antwort ausstehend von Annette Faße SPD