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Annegret Kramp-Karrenbauer
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Frage von Dr. Robert K. •

Frage an Annegret Kramp-Karrenbauer von Dr. Robert K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer!

Im August vergangenen Jahres hat die Koalition einen Gesetzentwurf zu Volkesbegehren/-entscheid vorgelegt, der in zentralen Punkten ( u.a. Amtseintrag, rigider Themenausschluß in die Verfassung etc.) als völlig unzureichend und das Ranking des Saarlandes wohl kaum verändernd analysiert wurde.
Meine Fragen:
1.Werden Sie sich für eine deutliche Verbesserung der Bürgerbeteiligung auf Landesebene einsetzen und welche Positionen vertreten sie en detail konkret?
2.Eine Änderung des KSVG in Sachen Bürgerbeteiligung (kommunale Ebene) wurde in der Koalition vertagt. Werden Sie sehr bald (!) auch hier für eine deutliche Verbesserung eintreten?
Konkret: Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Planfeststellungsverfahren und Bauleitplanung nicht mehr unter den Themenausschluß fallen?
3.Die CDU-Fraktion hat im Verlauf der Kommunalreform 1996/97 eine Wahlrechtsänderung dahingehend gefordert, daß das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht wird (SZ vom 15.2.96).
Wie stehen Sie zu dieser in etlichen Bundesländern bereits bestehenden Möglichkeit und sind Sie bereit, dies auch auf der Landesebene anzustreben?

Mit freundlichem Gruß
Dr. Robert Karge

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Antwort von
CDU

Eine Stärkung plebiszitärer Elemente sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene ist mir wichtig. Am bewährten Prinzip des Vorrangs der repräsentativen Demokratie werde ich jedoch festhalten.

Das Instrument der Volksinitiative soll eingeführt werden. Mit der Volksinitiative kann der Landtag mit der Beratung eines Themas direkt beauftragt werden. Beim Volksbegehren und Volksentscheid sollen die Quoren abgesenkt werden. Daneben soll die Möglichkeit der Verfassungsänderung durch Volksentscheid geschaffen werden.

Auf kommunaler Ebene beabsichtigen wir unter anderem, im KSVG auch kleineren Bürgerinitiativen die rechtliche Möglichkeit zu geben, Bürgermeister und Verwaltungen bereits in einem sehr frühen Stadium in Einwohnerversammlungen zur Offenlegung geplanter Maßnahmen zu verpflichten. Bislang sind Einwohnerversammlungen lediglich freiwillige Möglichkeiten. Wir wollen jedoch, dass sich die Bürger früher und verbindlicher Gehör verschaffen können.

Weitere Aspekte sollen einer intensiven Gesamtbetrachtung unterzogen werden, zu der ich zum heutigen Zeitpunkt seriöserweise noch keine detaillierten Aussagen treffen kann.