Sind Sie der Auffassung, dass der Bundestag wesentliche Entscheidungskompetenzen (z.B. Einsatz des Militärs, Gesundheitsschutz, Bundeshaushalt) an übergeordnete Instanzen wie die EU abtreten darf?

Sehr geehrter Herr M.
die von Ihnen genannten Beispiele sind Aufgaben des Bundestags, der für die Legislative (Gesetzgebung) sowie Kontrolle der Regierung in Deutschland zuständig ist. Solange Haushalt und Militär in der Verantwortung jedes Nationalstaates sind, hat selbstverständlich auch nur der Bundestag darüber zu entscheiden.
Bei Aufgaben wie beispielsweise dem Gesundheitsschutz befürworte ich allerdings die Koordinierung auf EU-Ebene. Gerade die aktuelle Pandemie hat gezeigt, wie problematisch es ist, wenn jedes Land eigene Regeln erlässt.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schumacher