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Anne König
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Frage von Andre T. •

Warum verzichten Sie trotz der aktuellen Gefahrenlage auf den verfassungsrechtlich möglichen und aus meiner Sicht gebotenen Schritt eines Antrags auf ein AfD-Prüfungsverfahrens?

Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 31.01. Leider geht sie am Kern meiner Frage vorbei. Ich sprach nicht von einem sofortigen Verbot, sondern von einem Antrag auf Prüfung der Verfassungskonformität der AfD – ein klar vom GG vorgesehener, rechtl. gebotener Zwischenschritt. Hinweise auf verfassungsfeindl. Bestrebungen liegen mit dem DIMR-Gutachten sowie der Einschätzung von 17 Verfassungsrechtler:innen deutl. vor.

Auch auf meine Frage nach Ihrer Verpflichtung aus Art. 56 GG, Schaden von der FDGO abzuwenden, sind Sie nicht eingegangen. Warum weichen Sie der verfassungsrechtl. Prüfung aus, wenn Sie als Abgeordnete doch zur Verteidigung der FDGO verpflichtet sind?

Die von Ihnen angeführte fehlende Materialsammlung als Hinderungsgrund erscheint mir zirkulär – ein Antrag könnte genau diese anstoßen. Widerspricht es nicht Ihrem Amtseid, ein Verfahren zu verhindern, das durch rechtl. Prüfung Klarheit schafft, gerade wenn belastbare Hinweise vorliegen?

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