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Anne König
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Frage von Andre T. •

Sind Sie als Abgeordnete durch Ihren Amtseid (Art. 56 GG) nicht verpflichtet, einem Antrag auf Prüfung der AfD-Verfassungskonformität zuzustimmen, da erdrückende Beweise gegen diese vorliegen?

Sehr geehrte Frau König,

zur Klarstellung: Sie als Abgeordnete stimmen nicht FÜR ein AfD-Verbot ab, sondern stellen einen Antrag auf Prüfung der Verfassungskonformität. Bei der AfD liegen erdrückende Beweise vor, dass sie diese nicht erfüllt, wie bspw. das DIMR 2023 in einem 70-seitigen Gutachten zeigte, welches im Nov. 2024 zudem von 17 Verfassungsrechtler:innen bekräftigt wurde.

Da sie durch Ihren Amtseid gm. Art. 56 GG verpflichtet sind Schaden vom Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzuwenden, sind Sie damit, meiner Meinung nach, auch verpflichtet einem Antrag zur Prüfung beim BVerG zuzustimmen, unabhängig aller Parteiinteressen.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD kann/muss natürlich weiterhin stattfinden, ist aber davon unabhängig. Dasselbe gilt auch für eine Ursachenbekämpfung. Allerdings habe ich den Eindruck, dass diese inhaltliche Auseinandersetzung gerade bei der Union mittlerweile leider nur noch zur bloßen Phrase verkommen ist.

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