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Annalena Baerbock
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Frage von Gaby W. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Mindesturlaub von 24 Tagen (bzw. 4 Wochen), der 1963 (!) festgelegt wurde, auf mindestens 5 Wochen (30 Tage) erhöht wird?

Sehr geehrte Frau Baerbock,
In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen (Daten des statistischen Bundesamtes von 2018). Einen deutlich geringeren durchschnittlichen An¬spruch gab es in der Land- und Forstwirtschaft mit 24 Tagen sowie im Gastgewerbe mit 25 Tagen. Aber Verträge mit 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche sind weiterhin möglich (ich kann Ihnen einen aktuellen gerne zusenden!). Dies trifft vor allem Menschen, die im Niedriglohnsektor (und ohne Tarifverträge) arbeiten und deren Tätigkeiten häufig auch körperlich belastend sind. Sie werden also mehrmals "gestraft": mit weniger Lohn, sie müssen mehr Tage arbeiten, arbeiten oft schwerer und bekommen - obwohl sie es nötiger hätten - weniger Tage zur Erholung als viele andere Beschäftigte. Ich arbeite im öffentlichen Dienst - ich schäme mich fast.

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