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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hildegard J. •

Wie wollen Sie sicherstellen, dass Leistungsempfänger*Innen nach dem SGBII als auch SGBXII ihr Energiegeld nicht an die Kommune abführen müssen, sodass vom Regelsatz weniger übrigbleibt?

Sehr geehrte Frau Baerbock!
Die Regelsätze decken den Mindestbedarf nicht mehr. Sie planen, sozial benachteiligten Bürgern als Ausgleich zu der CO2-Steuer und den daraus resultierenden höheren Strompreisen ein sog. Energiegeld zukommen zu lassen. Leider aber, so fürchte ich stark, wird es darauf hinauslaufen, dass die Menschen, die von Hartz IV oder Grundsicherung leben müssen, von ihren Regelsätzen zwar den immer höheren Strom zahlen werden, das Energiegeld dann aber von den Kommunen und Städten sofort eingezogen oder gegengerechnet werden. Die Menschen mit Hartz IV oder Grundsicherung werden von diesem Energiegeld vermutlich gar nichts haben. Wer kein eigenes zusätzliches Einkommen hat, muss alles, was zurückkommt, an die Kommune oder Stadt abführen, da es ja kein eigenes Geld ist.
Deshalb wird künftig von den Regelsätzen noch mehr abgehen.
Mit freundlichen Grüßen, Hildegard J.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir wollen dafür sorgen, dass das Energiegeld nicht auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angerechnet wird. Das Energiegeld würde es zusätzlich zum Regelbedarf geben. Wenn der Bund das so festlegt, haben die Kommunen keine andere Wahl. Sie dürfen das Energiegeld nicht anrechnen.

Darüber hinaus wollen wir das Existenzminimum neu berechnen. In einem ersten Schritt werden wir den Regelsatz um 50 Euro anheben. Grundsätzlich wollen wir das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern neu ermitteln und die Regelsätze schrittweise anheben. Die Fehler der Bedarfsermittlung müssen korrigiert und die Regelbedarfsermittlung auf eine reine Statistikmethode umgestellt werden. Dabei wollen wir die Bedarfsermittlung stärker am Konsumniveau der gesellschaftlichen Mitte orientieren, verdeckt Arme sollen aus den Berechnungen ausgeklammert und auf willkürliche Streichungen von Ausgabenpositionen soll verzichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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