Wie wollen Sie das Armutsrisiko von Menschen mit voller Erwerbsminderung verringern?
Sehr geehrte Frau Baerbock,
Menschen mit voller Erwerbsminderung sind in vielerlei Weise benachteiligt. Oft ist aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal ein Zuverdienst möglich. Tritt die Erwerbsminderung unerwartet im jungen Alter ein, besteht oft keine private Absicherung. Durch die 9/10-Regelung ist bei selbst geringster Rente durch z.B. nur kurzen Aufenthalt im Ausland nicht einmal eine Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner möglich. Folge ist die Notwendigkeit einer markant teureren freiwilligen Krankenversicherung, selbst wenn die Rente das fiktive Mindesteinkommen unterschreitet. Der außerdem damit verbundene Verwaltungsaufwand ist bei schwerer Erkrankung kaum zu stemmen und zusätzlich belastend. Ein Abdriften in Armut erscheint bei der aktuellen gesetzlichen Regelung unvermeidbar.
Welche Änderungen planen Sie, besonders auch für Bestandsrentner?
Und sind Erleichterungen bei der Erbschafts- und Vermögenssteuer bei geringer Erwerbsminderungsrente geplant?