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Annalena Baerbock
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Frage von Peter V. •

Wie stehen Sie zur geplanten Errichtung des zentralen Bereitstellungslagers für Schacht Konrad? Ist es aus heutiger Sicht noch sinnvoll am Weserufer eine 325m x 125m x 16m große Halle zu bauen?

Sehr geenrte Frau Baerbock,
Ihr Bundesumweltministerium plant den Bau eines riesigen Logistikzentrums für radioaktiven Müll (100 Km von Schacht Konrad entfernt). Die Verkehsanbindung ist denkbar schlecht (Straßen durch enge Ortschaften und eingleisige nicht elektrifizeirte Schienenanbindung über marode Brückenbauwerke). Weiterhin soll das Gebäude im Hochwassergebiet der Weser entstehen und es gibt geologische Bedenken (Erdbrüche). Die Maßgaben der ESK wurden vom Staatssekretär Flasbarth vom Tisch gewischt. Alle kommunalen Parteien, sowie Stadt- und Kreistage der Region (NRW - Niedersachsen - Hessen) haben sich dagegen positioniert. Wie ist ihre Position dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vössing

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die verantwortungsvolle Abwicklung der Atomenergie ist genauso wichtig wie schwierig. Wir Grüne haben diese gefährliche und nicht sicher beherrschbare Technologie immer abgelehnt, das entbindet uns nun aber nicht von der Verantwortung für die Hinterlassenschaften. Leider führt die Atomkraftnutzung zu Problemen, für die es keine gute Lösung gibt. So verhält es sich auch mit dem geplanten Zentralen Bereitstellungslager Konrad. Am besten wäre kein Atommüll, kein Bereitstellungslager, kein Endlager. Doch die Atomkraftnutzung lässt sich nicht zurückdrehen und wir müssen gemeinsam als Gesellschaft Lösungen finden. Politik und Behörden müssen zudem sicherstellen, dass die Abwicklung der Atomenergie in Deutschland mit der bestmöglichen Sicherheit durchgeführt wird.

Die Notwendigkeit eines Zentralen Bereitstellungslagers für die Einlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in das Endlager Konrad hat die unabhängige Entsorgungskommission 2018 festgestellt. Der Deutsche Bundestag hat dementsprechend mit dem Entsorgungsübergangsgesetz die gesetzliche Möglichkeit geschaffen.

Die intransparente Verkündung der Standortauswahl durch die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) im März 2020 und die anschließende mangelnde Kommunikation hat die Grüne Bundestagsfraktion zu recht mehrfach kritisiert und Besserung angemahnt. Gleichzeitig kommen zwei Gutachten des Öko-Instituts zu dem Schluss, dass die Auswahl des Geländes am ehemaligen AKW-Standort in Würgassen durch die BGZ grundsätzlich nachvollziehbar war und der Standort geeignet scheint. Die Gutachter*innen werfen jedoch Fragen auf, auf die die BGZ zufriedenstellende Antworten geben muss.

Die Bundesgesellschaft steht in der Verantwortung, nicht nur auf diese Fragen, sondern auch auf die Kritik der Bürgerinitiativen und der Anwohner*innen angemessen einzugehen und die Eignung des Standortes mit detaillierten Planungen und Untersuchungen nachzuweisen. Kann sie im Genehmigungsverfahren die erforderlichen Nachweise insbesondere zum Schutz der Anwohner*innen, zur Strahlenbelastung, zur Sicherheit des Geländes vor Hochwasser und geologischen Verwerfungen nicht vorlegen, darf es am geplanten Standort in Würgassen kein Zentrales Bereitstellungslager geben.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

 

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