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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian W. •

Wie stehen Sie zum Thema Mikromobilität und den Einsatz elektrischer Kleinstfahrzeuge (Monowheels, Onewheels, E-Longboards, E-Skateboard,... ) für den „letzten Kilometer“?

Es ist leicht, klein (15kg) & kann es mit ins Büro nehmen
Es verbraucht auf 40km ca. 600wH (das entspricht einer Akkuladung und kostet mit Ökostrom-Tarif ca. 20 Cent)
Es macht unfassbar viel Spaß (was es einem leicht macht auf das Auto zu verzichten)
Man kommt nicht verschwitzt im Büro an im Gegensatz zum Fahrrad.
Man kommt in der Stadt schneller zum Ziel und muss keine Parkplätze suchen.

Der einzige Grund, warum ich mein EUC nicht nutzen kann ist die Tatsache, dass die Nutzung im Straßenverkehr einen Straftatbestand erfüllt (Plichtversicherungsgesetz).
Einen Straftatbestand, geahndet mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe! Für das Fahren eines EUCs, was nur eine minimale Gefährdung für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellt!
Wie ist ihre Haltung dazu?
Bereits viele Nachbarländer (inkl. Frankreich) bereits Lösungen gefunden.
Kann ich damit rechnen, dass diese himmelschreiende Ungerechtigkeit von ihnen auf Bundesebene nicht weiter ignoriert wird?

Freundliche Grüße,
Christian Weber

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Tat: Mit den Elektrokleinstfahrzeugen entstehen neue individuelle Mobilitätsmöglichkeiten, die auch dazu beitragen können, den Autoverkehr insbesondere in Städten zu vermindern. Wir GRÜNE haben deswegen deren rechtliche Zulassung immer unterstützt und die Bundesregierung dazu gedrängt, Rechtsklarheit zu schaffen. Inwiefern u.a. E-Scooter bisher wirklich eine Verkehrswende fördern, ist jedoch noch nicht ausgemacht. Diese ersetzen derzeit mutmaßlich in erster Linie Fußwege und Radfahrten und nicht Autofahrten. Größere Potenziale für eine Verkehrsverlagerung und mehr Einsatzmöglichkeiten bieten offensichtlich Elektrofahrräder (Pedelecs), die auch sehr stark nachgefragt werden.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) weist darauf hin, dass insbesondere bei selbstbalancierenden Fahrzeugen erhebliche Risiken, etwa bei Vollverzögerungen, für Leib und Leben festzustellen sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es aktuell nur schwer zu verantworten, Modelle ohne Lenk- und Haltestange straßenverkehrsrechtlich zuzulassen. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass EKF über 6 km/h nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, sondern auf Radwege bzw. Schutzstreifen bzw. auf die Fahrbahn und damit in den Mischverkehr mit Pkw und Lkw gehören.

Aus grüner Sicht muss es darum gehen, Autodichte und Verkehrsbelastungen deutlich zu verringern und effizienten und nachhaltigeren Mobilitätsarten mehr Platz und Verkehrssicherheit zu garantieren. Wir fordern daher, den öffentlichen Verkehrsraum insbesondere in Städten neu aufzuteilen und es Städten zu erleichtern, Flächen umzuwidmen, um den Fuß- und Radverkehr sowie die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen zu erleichtern. Auch die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts würde Rad- und Elektrokleinstfahrzeuge-Verkehr sicherer machen.

Wir GRÜNE wollen innerhalb der StVO mehr Experimente (Reallabore) ermöglichen. Die Nutzung von Onewheels und E-Longboards könnte z.B. in einer Stadt zunächst erprobt werden, um zu bewerten und letztlich entscheiden zu können, welche Zulassungsvorschriften ggf. sinnvoll wären.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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