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Annalena Baerbock
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Frage von Jürgen V. •

Wie stehen Sie zu der Frage, dass insbesondere im Justizbereich im erheblichem Umfang CO2 Einsparungen möglich sind, diese jedoch nicht genutzt werden?

Sehr geehrte Frau Baerbock,
der Gesetzgeber hat die elektronische Rechnung zugelassen und hat die elektronische Akte im Gerichtswesen eingeführt. Trotz allem werden weiterhin -insbesondere bei Zwangsvollstreckungen- nur bruchstückhaft sowohl Rechnungen wie auch Schriftverkehr trotz vorhandener Möglichkeiten auch auf Empfängerseite postalisch versandt. Neben dem Umstand, dass dies zu Zeitverzögerungen sowie Möglichkeiten postalischer Verluste/Fehlsendungen führen kann bedeutet dies eine deutliche Belastung der CO2 Bilanz. Bei einer unterstellten CO2 Ersparnis von 10 g/Brief würden allein bei unserem Unternehmen deren Inhaber ich bin rd 1 Tonne Co2 eingespart. Nicht gerechnet sind die Ressourcenschonung durch Papier- und sonstige Verbrauchseinsparungen sowie die unnötig anfallenden Entsorgungskosten für die angefallene Briefpost und Rechnungen die digitalisiert werden (nicht zuletzt da auch die Finanzbehörden immer stärker auf die Digitalisierung drängen). Gibt es hierzu Erhebungen?

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