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Annalena Baerbock
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Frage von Mike T. •

Wie stehen Sie zu den bisherigen Verfahren zur Verbesserung sozialer Gerechtigkeit, in denen Neubetroffene Verbesserungen erhalten und schon zuvor Betroffene nicht?

Die volle Erwerbsminderungsrente hatte, ich hoffe ich verstand es richtig, eine Änderung der Berechnungsgrundlage erlebt, vor etwa 10 Jahren. Darin würde, für Kranke und Behinderte, nicht mehr der real erwirtschaftete Rentenanspruch gelten, sondern auch fiktiv, bis zum Erwerb der Altersrente, aufgerechnet werden. Dies betraf nur Neuberentungen. Ich, mit 26 Jahren 1998 voll erwerbsgemindert, empfand keine soziale Gerechtigkeit, fühlte mich nicht gesehen und nicht würdevoll mitgetragen. Auch ich trage an Erkrankung und Behinderung kein Selbstverschulden. Die rückwärtige Mitnahme von Menschen ist wichtig, sie fühlen, denken und sind zu recht unentspannt. Sind diese Methoden zur Verbesserungen sozial gerecht, wenn es erklärtermaßen zurückbleibende, ausgegrenzte Menschen dabei gibt? Ist Demokratie nicht nur möglich mit einer wohlwollenden Sicht auf Minderheiten, wenige oder gar Einzelne? Wäre es ohne eine solche Sicht Demokratie, für die wenigen Benachteiligten?

Hochachtungsvoll

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir finden es auch ungerecht, dass bei den letzten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nur Neurentner*innen in der Erwerbsminderungsrente profitiert haben. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren haben wir uns bereits für die Menschen im Rentenbestand eingesetzt. Die Bundesregierung ist damals nicht auf unsere Kritik einhergegangen.

Angesichts Ungerechtigkeit und der niedrigen Zahlbeträge bei der Erwerbsminderungsrente finden wir eine bessere rentenrechtliche Absicherung von Erwerbsminderungsrentner*innen dringend geboten.

Wir setzen uns für eine Verbesserung der Zurechnungszeiten für Bestandsrentner*innen nach der Bundestagswahl ein.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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