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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kevin M. •

Wie sehen Ihre Pläne im Bezug auf Sportarten, die die Verwendung von Anscheinswaffen voraussetzen (z.b. Airsoft, Paintball) aus?

Sehr geehrte Frau Baerbock;

Es ist bereits als wahrscheinlich angesehen, dass Sie nach der aufkommenden Wahl zur Kanzlerin ernannt werden. Daher möchte ich mich als Vorsitzender eines Jugendvereins zur legalen Ausübung des Airsoftsports gerne darüber erkundigen, wie Ihre Pläne im Bezug auf Anscheinswaffen und Sportarten, in denen diese verwendet werden, aussehen, da Ihre Partei im allgemeinen eine verständlicherweise waffenfeindliche Haltung annimmt.

Genau genommen sorge ich mich hier über die Möglichkeit für uns, unseren Sport in der Zukunft weiterhin legal auszuüben und somit jugendliche von der illegal Ausübung auf der Straße abzuhalten. Dies bezieht sich sowohl auf Regelungen der Anschaffung, Aufbewahrung, Transports und des Führens ebendieser sog. Anscheinswaffen auf privaten, befriedeten Grundstücken.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bewegungsgeleitete Freizeitaktivitäten, Spiel und Sport sind auch weiter erfreuliche Bestandteile unseres Gemeinwesens.

Zu Ihren Fragen zum Waffenrecht: Jeder Mensch, der durch eine Waffe stirbt, ist einer zu viel. Deshalb wollen wir die Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen – außer für Jäger*innen, die ohne diese Waffen ihre Aufgaben nicht erfüllen können – schrittweise beenden. Auch im Bereich des Schießsports setzen wir uns im Dialog mit Sportschütz*innen für die Umstellung auf nichttödliche Schusswaffen ein. Für Anschaffung, Aufbewahrung, Transport und Führen von Anscheinswaffen gelten im Übrigen die Regelungen des Waffenrechts. Auch die steigende Gefahr durch erlaubnisfreie Waffen darf nicht weiter ignoriert werden. Schreckschusswaffen sind oft durchaus realistische Imitationen von echten Feuerwaffen. Damit können sie bei der Begehung von Straftaten als sog. Anscheinswaffen ein besonders bedrohliches Potential entfalten. Auch hier besteht zudem die besondere Gefahr des Umbaus: Auch Schreckschusspistolen oder Pistolen für Platzpatronen können von Straftätern zu echten Feuerwaffen umgebaut werden. Zum Schutz von Opfern und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern sollte ein erlaubnisfreier Verkauf ausgeschlossen werden. Dies betrifft jedoch nicht generell deren Verwendung im Rahmen von Sportveranstaltungen.

Wir weisen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) darauf hin, dass das Markieren und Ausschalten des Gegners mithilfe von Anscheinswaffen ein zentraler Zweck der Aktivitäten beim Airsoftsport ist. Daher kommt für den DOSB eine Anerkennung als Sport nicht in Betracht.

Weitere Informationen können Sie bei Interesse der Website der grünen Bundestagsfraktion entnehmen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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