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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marla R. •

Wie bei Entmietung mittels Prozessbetrug / Rechtsbeugung eine gerechte Ver- und Behandlung erfahren?

Sehr geehrte Frau Baerbock,

was sollen Mieter:innen bei Verdacht auf Prozessbetrug oder / und Rechtsbeugung machen, wenn Justitia blind und Juristen nicht helfen (Geld, Krähenprinzip)?

Angenommen jemand erhält eine Räumungsklage, Bewilligung von Prozesskostenhilfe hält sich vorsitzende/r Richter:in bis nach Gütetermin offen, Klägeranwalt macht keinen Tatsachenvortrag, vorsitzende/r Richter:in geht nicht auf das dargebotene Beweismaterial ein und spricht Räumung aus. 

Was sehen Sie hier als Lösung vor um a, Mieter:innen zukünftig zu schützen und b, Mieter:innen rückwirkend eine wenn auch verspätete Gerechtigkeit angedeihen zu lassen?

Mit wählerischem Gruß,
eine besorgte Bürgerin

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir wollen Mieter*innen besser vor unberechtigten oder vermeidbaren Kündigungen und Räumungen schützen.

Dabei setzen wir bei den Kündigungsgründen an und stellen insbesondere klar, dass auch eine ordentliche Kündigung wegen vorgeblicher Zahlungsrückstände durch eine Nachzahlung – wie bereits im Falle einer außerordentlichen Kündigung möglich – unwirksam werden soll. Auch das Recht auf Eigenbedarfskündigungen wollen wir einschränken. Zusätzlich verbessern wir die Situation von Mieter*innen, für die ein Jobcenter oder Sozialhilfeträger die Miete direkt an die Vermieter*in überweist. Auch eine im Grundsatz berechtigte Mietminderung soll nicht länger zu einer Kündigung führen können, auch wenn über die Höhe im Einzelfall Streit besteht. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung prüfen soll, wie insbesondere Zwangsräumungen von Wohnungen von Familien mit Minderjährigen verhindert werden können, bzw. die Hürden für eine Zwangsräumung, wenn es sich um einen Haushalt mit Minderjährigen handelt, deutlich erhöht werden können.

Dazu haben wir unter anderem den folgenden Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/205/1920542.pdf

Wir wollen außerdem auch die kostenfreie Mieter*innenberatungen in den Kommunen ausbauen. Diese und weitere Informationen finden Sie auch in unserem Wahlprogramm: https://www.gruene.de/artikel/wahlprogramm-zur-bundestagswahl-2021

Da aber auch gute Gesetze kriminelles Verhalten nie ausschließen können, setzen wir uns auch für eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Justiz ein, denn der Prozessbetrug ist und bleibt ein Fall für den Staatsanwalt. So sorgen wir dafür, dass vor Gericht kommt, was vor Gericht gehört, und Gerichte ihre Entscheidungen weiter effektiv überprüfen können.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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