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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias F. •

Werden Sie bei einer Anhebung des Mindestlohns auch den Lohn von Auszubildenden und den Freibetrag von 450€ erhöhen?

Sehr geehrte Frau Baerbock,
in ihrem Wahlprogramm las ich, dass sie für eine Erhöhung des Mindestlohns sind. Ich als Student mit 450€ Minijob wäre davon auch betroffen und bin diesem Vorschlag auch positiv gegenüber eingestellt.

Zwei Dinge die ich in ihrem Wahlprogramm leider nicht fand:
Sie sprechen zwar davon, unter 18 Jährigen und Langzeitarbeitslosen diesen auch zu garantieren, aber ich vermisse dort leider die Auszubildenden die oftmals nicht mehr als 3,50€ die Stunde erhalten. Eine Erhöhung auf 40% des Mindestlohns für Azubis fände ich schon angebracht.

Und, ich sehe es gerade in meinem Fall kritisch, dass ich nicht gefunden habe, dass Sie die Grenze eines Minijobs von 450€ anheben wollen. Würden wir einfach nur die Inflation von 2013 bis heute rechnen lägen wir auch dort schon bei 490€. Sollte der Mindestlohn angehoben werden fände ich es gut auch diese Grenze anzuheben. 500€ mit der gleichen Anpassung wie beim Mindestlohn zum Beispiel.

Wie stehen Sie/ Ihre Partei dazu?

MfG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Minijobs sehen wir grundsätzlich etwas kritisch. Sie sind nicht nur meist unterdurchschnittlich bezahlt (was nur durch brutto=netto nicht sofort auffällt), sie stellen auch in den seltensten Fällen eine Brücke in auskömmliche Beschäftigung dar. Menschen mit Minijobs sind zudem die ersten, die in schwierigen Zeiten gekündigt werden und dabei sind sie noch nicht einmal sozial abgesichert. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Minijobs durch sozialversicherte Beschäftigung zu ersetzen. Ausweiten wollen wir sie nicht. Allerdings ist uns bekannt, dass Minijobs besonders für Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen wichtige Nebenverdienstmöglichkeiten darstellen, weswegen wir sie für die Gruppen beibehalten werden. Studierende können zudem ohne 450€-Grenze als "Werkstudent*innen" hinzuverdienen.

Hinsichtlich der Ausbildungsvergütungen haben Sie vollkommen Recht. Auch wir sind der Auffassung, dass Ausbildungen ein eigenständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze ermöglichen müssen. Deshalb setzen wir uns für eine Mindestausbildungsvergütung von mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen, tariflichen Ausbildungsvergütungen ein.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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