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Annalena Baerbock
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Frage von Klaus I. •

Werden Sie als Bundeskanzlerin die doppelte Erhebung von Sozialbeiträgen auf Arbeitnehmereinkommen im Rahmen von Direktversicherungen abschaffen? (Doppelverbeitragung nach GMG von 2003)

Ich habe in allen Jahren der Einzahlung in meine vor 2003 abgeschlossene Direktversicherung die maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und soll nun von der Auszahlung der Direktversicherung nochmal Krankenkassenbeiträge abführen. - Also eine klare Doppelverbeitragung.

In den bisherigen Antworten von Ihnen und Ihren Kollegen heißt es: "Allerdings fehlt eine ausreichende Datengrundlage, um die betroffenen Personen einwandfrei zu identifizieren." - Dies halte ich für eine Nebelkerze: Den meisten Betroffenen dürfte es leicht fallen, den Nachweis zu erbringen. Und in Fällen wie meinem hat die Krankenkasse doch ohnehin schon ausreichende Daten!

Auch das Argument "fiskalischer Machbarkeit" verbietet sich hier: Schließlich geht es nicht um soziale Wohltaten nach aktueller Kassenlage, sondern um die längst überfällige Beseitigung eines mehrfachen Verstoßes gegen elementare Grundrechte von Bürgern.

Bitte antworten Sie mit einem klaren JA oder NEIN.

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