Welche rechtl. Grundlage erlaubt es Parteien mit Klimaschutzmaßnahmen zur Wahl anzutreten, die laut DIW ein gesetzlich verankertes Klimaziel von unter 1,5°C nicht erreichen können? Ist das legal?
Sehr geehrte Frau Baerbock,
meine Frage ist durch einen Artikel aus der Tagesschau aufgekommen (https://www.tagesschau.de/inland/btw21/diw-studie-klimakrise-101.html). Ich würde diese Frage am liebesten an "die Regierung" insgesamt stellen. Ich habe mich für Sie entschieden weil ich ich die Hoffnung habe eine sinnvolle und im rechtlichen Sinn auch ausführliche Antwort zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
S. K.
Sehr geehrter Herr Kleine,
das Klimaschutzgesetz verpflichtet ja, wie auch das Pariser Abkommen, nicht zwingend auf 1,5 Grad. Gewährleistet werden soll nach § 1 KSG die Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele, siehe § 2 . „Grundlage“ sind 2 oder möglichst 1, 5 Grad. Siehe dazu
" § 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten."
§ 2
(1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gemindert:
1. bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent,
2. bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent.
Bündnis 90/Die Grünen haben vor kurzem ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgestellt, wodurch wie die Klimaziele erreichen wollen. Dieses finden Sie unter https://www.gruene.de/artikel/klimaschutz-sofortprogramm
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock