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Annalena Baerbock
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Frage von Andreas S. •

Was tun Sie persönlich, um zu verhindern, dass die Finanztransaktionssteuer nur Kleinanleger trifft?

Sollte diese nicht den Hochfrequenzhandel eindämmen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schirbaum,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Vorschlag einer „europäischen Aktiensteuer“ von Olaf Scholz bedeutet eine komplette Abkehr vom ursprüngliche Vorhaben und den mühsam erzielten Verhandlungsergebnissen auf EU-Ebene. Statt den Hochfrequenzhandel und den Handel mit spekulativen Finanzprodukten zu besteuern, soll lediglich der Erwerb von Aktien mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent belegt werden. Also nur zwei Prozent der Umsätze am Finanzmarkt. Es handelt sich damit nicht mehr um eine echte Finanztransaktionsteuer, sondern vielmehr um eine reine Aktiensteuer: keine Eindämmung der Spekulation, keine Stabilisierung der Finanzmärkte und kein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Durch die jahrelange Lobbyarbeit und diesen mutlosen Vorstoß sind jetzt vom ursprünglichen Kuchen nur noch Krümel übrig. Derivate, Anleihen, Devisen, alle Aktienverkäufe, die während eines Tages getätigt werden (Intraday-Handel) und alle Transaktionen im Hochfrequenzhandel sind ausgenommen.

Um den Finanzmarkt zu entschleunigen und diejenigen stärker am Gemeinwohl zu beteiligen, die mit kurzen Börsengeschäften hohe Gewinne einfahren, wollen wie Grüne eine echte Finanztransaktionsteuer einführen. Auf Basis des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission und im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit wurde bereits ein beschlussreifer Kompromiss einer Steuer mit breiter Bemessungsgrundlage erarbeitet. Dieser sollte einschließlich eines sinnvollen Ausgleichs des Steueraufkommens zwischen den Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Die grundlegenden Ziele, Banken an der Finanzierung des Gemeinwohls zu beteiligen, zukünftigen Finanzkrisen vorzubeugen und einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit zu leisten, dürfen dabei nicht aufgegeben werden. Mit einer breiten Bemessungsgrundlage ließen sich auch bei niedrigeren Steuersätzen von beispielsweise 0,01 Prozent für Derivate und Wertpapiere substanzielle Aufkommen erzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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