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Annalena Baerbock
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Frage von Miriam L. •

Was hat sich faktisch an Ihrer rechtlichen u. sonstigen Beurteilung zum Umgang mit Julian Assange geändert, seit Sie Bundesaußenministerin geworden sind?

Sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock,
warum schweigen Sie inzw. zu den Umständen das Festhalten v. Julian Assange betreffend, bzw. benutzen dieselbe Antwort wie d. ehemalige Bundesregierung, Sie hätten keine Zweifel, dass Herrn Assange im Vereinigten Königreich ein rechtsstaatliches Verfahren zuteil werde?
Noch am 14.09.2021 hatte Ihr Team hier auf eine Frage zum Thema geantwortet:
"[...] Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7) – schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates [...] sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten an Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange."
Gilt das nicht mehr?

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