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Annalena Baerbock
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Frage von Jasmin E. •

Was gedenken Sie für SGB XII- Beziehende und gegen die viel zu niedrigen Regelsätze zu tun? Folgen Sie den Forderungen der LAK und der Wohlfahrtsverbände?

Sehr geehrte Frau Baerbock!
Was gedenken Sie für SGB XII- Beziehende und gegen die viel zu niedrigen Regelsätze zu tun? Folgen Sie den Forderungen der LAK und der Wohlfahrtsverbände?
Falls es ein bedingungsloses Grundeinkommen für SGB XII- Beziehende gibt, gibt es zusätzlich die Sozialversicherungsleistungen wie KV, PV oder muss man das davon selber bezahlen?
Z.Z. werden vom Sozialamt auch in angemessener Höhe , Sterbegeld-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung übernommen, wenn diese vor Leistungsbeginn abgeschlossen wurden. Wie sieht das bei dem bedingungsloses Grundeinkommen für SGB XII- Beziehende aus?

Mit besten Wünschen!
J. E. K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E. K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir Grüne kritisieren seit langem, wie die Regelbedarfe für SGB II, SGB XII und AsylbLG berechnet werden, und halten diese Berechnung für methodisch falsch, die in viel zu geringen Regelsätzen mündet. Wir Grüne schlagen vor, dass sich die Regelsatzberechnung viel stärker an dem Konsumniveau der gesellschaftlichen Mitte orientiert und zudem "verdeckt Arme" (solche Menschen, die Ansprüche auf Sozialleistungen hätten, diese aber nicht beziehen) aus der statistischen Herleitung ausgeschlossen werden. In vielen dieser Punkte stimmt unsere Kritik mit den Forderungen der großen Wohlfahrtsverbände überein.

Wir Grüne wollen daher das soziokulturelle Existenzminimum, das maßgeblich für SGB II, SGB XII und AsylbLG ist, neu berechnen, damit die Regelsätze echte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. In einem ersten Schritt werden wir den Regelsatz um mindestens 50 Euro und damit spürbar anheben.

Sie schrieben von einem "bedingungslosen Grundeinkommen für SGB XII-Beziehende". Ein solches streben wir Grüne derzeit nicht an. Bezüglich eines bedingungslosen Grundeinkommens ist noch weitere Forschung bspw. in Modellprojekten nötig, bevor eine Einführung in Erwägung gezogen werden kann. Solche Modellprojekte begrüßen wir jedoch ausdrücklich. Auch bei den bestehenden Regelungen des SGB XII für Mehrbedarfe sowie bei der Kostenübernahme von Versicherungen streben wir keine Änderungen an. Änderungen wollen wir jedoch bei den Hinzuverdienstregelungen herbeiführen: Es ist ungerecht, dass eine Rentnerin, die sich in der Grundsicherung im Alter 100 Euro hinzuverdient, hiervon nur 30 Euro behalten darf. Damit nicht immer mehr Rentnerinnen und Rentner zum Sozialamt gehen müssen, machen wir Grüne uns für eine Garantierente stark. Mehr zu unserem Garantierentenkonzept finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/rente/die-gruene-garantierente

Im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) wollen wir Grüne auch einiges ändern, dafür haben wir das Konzept der Grünen Garantiesicherung vorgelegt, dies finden Sie bei Interesse hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/soziales/hartz-iv-ueberwinden-garantiesicherung-einfuehren

Auch geht mit uns Grünen Klimaschutz nur sozial gerecht: Die Einnahmen aus dem CO2-Preis wollen wir allen Bürger*innen zurückgeben. Wer viel CO2 ausstößt, zahlt viel, das gesammelte Aufkommen wird an alle zurückverteilt. Bei einem Einstiegspreis von 60 Euro die Tonne CO2 erhielten alle Menschen in Deutschland – vom Neugeborenen bis zur Pflegeheimbewohnerin – mind. 75 Euro im Jahr, plus Entlastungen beim Strompreis. Das Geld wird einfach zu Jahresbeginn auf das Konto überwiesen und nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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