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Annalena Baerbock
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Frage von Ugur A. •

Sehr geehrte Frau Baerbock, wie stehen Sie zu Deutschpflicht als Voraussetzung für den Ehegattennachzug eines im Ausland lebenden Ehepartners zu Deutschen Staatsangehörigen?

Sehr geehrte Frau Baerbock,

zu meinem Fall noch ein paar Ergänzungen.
Ich wohne und Arbeite derzeit in Deutschland als deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund-
Meine Partnerin lebt derzeit in der Türkei und die Visum Angelegenheiten über das Konsulat wird sich Monate hinziehen da auf der einen Seite der Nachweis für Deutschkenntnisse eine große Hürde darstellt und Zusätzlich Bürokratie auf den Weg gestellt hat zu dem restlichen ganzen Bürokratiewahnsinn.
So dauert es noch mitunter 2 Monate bis der Deutschkurs erledigt ist, dann muss noch beim völlig überfüllten Goethe Institut ein Termin gefunden werden zu den Prüfungen (weil das Goethe Institut das einzige ist welches das A1 Sprachzertifikat aussteltt).
Dann dauert es nochmal 5 Wochen bis die ganzen Dokumente (wenn die prüf. bestanden wird) über das Konsulat nach DE kommen.
Dann dauert es nochmal 3 Monate bis das Visum ausgestellt wird.
Das ist halt alles Zeit die mich Psychologisch echt fertig macht und angst macht..

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen geschilderte Situation ist sehr bedrückend. Eheleute und Familien haben ein Recht zusammen zu leben. Daher sind lange Trennungen von Ehepartner*innen, für die sie keine Verantwortung trifft, nicht hinzunehmen. Wenn es deutsche Botschaften nicht schaffen, Visumsanträge zeitnah zu bearbeiten und zusätzlich Hürden bestehen, einen Termin für einen Deutschkurs zu erhalten, sind die Trennungszeiten für Ehepaare nicht hinnehmbar. Vor allem wenn Kinder involviert sind, dürfen keine längeren Trennungszeiten entstehen.

Wir setzen uns dafür ein, Personal bei deutschen Auslandsvertretungen aufzustocken, um Engpässe bei der Visa-Bearbeitung zu überwinden. Auch wenn vorhandene Deutschkenntnisse einen Start in Deutschland für Neubürger*innen stark erleichtern können, ist das Recht auf ein Familienleben höher zu bewerten, als der Nachweis eines Deutschkurses. Denn einen Deutschkurs in Deutschland zu belegen, ist sicher wesentlich einfacher und erfolgversprechender. Auch das Bundesverwaltungsgericht hält übrigens eine Trennungszeit von Ehepartnern von länger als einem Jahr für unzumutbar.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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