Sehr geehrte Frau Baerbock, werden Sie sich Fall Ihrer Wahl für automatisch steigende Diäten entscheiden, während Millionen im Nichttarifgebiet jahrelang für etwas mehr Geld betteln müssen?
MfG
Uwe Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Abgeordnete des Bundestages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe als Vertreterinnen und Vertreter des gesamten Volkes unabhängig und frei ausüben können. Um zu klären, welche Entschädigung für Abgeordnete angemessen ist, hat der Bundestag im Jahr 2011 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament Empfehlungen vorgelegt hat. Hierzu gehörte die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Lohnentwicklung. Die Empfehlung wurde vom Bundestag umgesetzt. Aus Sicht unserer Fraktion ermöglicht dieses Verfahren auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Lohnentwicklung eine transparente und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Dies gilt selbstverständlich sowohl für steigende als auch für sinkende Löhne. Im Jahr 2020 hat der Bundestag angesichts der Coronapandemie bereits entschieden, auf die eigentlich anstehende Erhöhung der Diäten zu verzichten. Im Jahr 2021 kam das Anpassungsverfahren wieder zur Anwendung und führte aufgrund gesunkener Löhne zu einer Absenkung der Abgeordnetenentschädigung.
Gleichzeitig halten wir es für keine gute Entwicklung, dass immer weniger Jobs tarifgebunden sind. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Tarifbindung wieder zu erhöhen. Wir wollen mit einem Bundestariftreuegesetz dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die tariflich bezahlen. Außerdem soll es leichter werden, bestehende Tarifverträge branchenweit für allgemein verbindlich zu erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock