Frage von Eric C. • 02.09.2021
Sehr geehrte Frau Baerbock, soll die Einordnung privater Solaranlagenbetreiber als Unternehmer bleiben? Dies kann bei Solaranlagenpflicht dem Grundsatz der freien Berufswahl widersprechen.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen