Frage von Eric C. •

Sehr geehrte Frau Baerbock, soll die Einordnung privater Solaranlagenbetreiber als Unternehmer bleiben? Dies kann bei Solaranlagenpflicht dem Grundsatz der freien Berufswahl widersprechen.

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Annalena Baerbock
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN