Sehr geehrte Frau Baerbock , haben geschiedene Kinder auch ein gleichberechtigtes Recht auf ihren Vater? Sind Sie für ein Wechselmodell nach einer Trennung oder Scheidung? Sollte das Familieneinkommen
Sehr geehrte Frau Baerbock,
haben geschiedene Kinder auch ein gleichberechtigtes Recht auf ihren Vater?
Sind Sie für ein Wechselmodell nach einer Trennung oder Scheidung?
Sollte das Familieneinkommen auch nach der Scheidung gerecht verteilt werden?, Oder soll der Vater alleine für 2 Haushalte bezahlen, obwohl das Geld schon in der Ehe nur für einen Haushalt gereicht hat?
Beispiel: Vater und Mutter mit drei Kindern haben ein Gesamteinkommen von 5.000 Euro monatlich. netto. Die Mutter bekommt nach der Ehe ein Einkommen von 4.000 Euro zuzüglich erhält sie alleiniges kostenfreies Wohnrecht im Familienheim und die Miete von 500 Euro für die Einliegerwohnung. Dem Vater bleibt von seinem Einkommen nur 1.000 Euro zum Leben mit Miete und Umgangsrecht!
Halten Sie das für richtig?
Mit freundlichen Grüßen
N. R.