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Annalena Baerbock
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Frage von Heike Annette K. •

Sehr geehrte Fr. Baerbock, erkennen Sie zur Verbesserung des Gesundheitssystems auch die Notwendigkeit & Dringlichkeit dem Beruf "Heilpraktiker/in für Psychotherapie" mehr Anerkennung zu verleihen?

Das Gesundheitswesen würde deutlich entlastet, wenn an mind. 2 Stellen dem Beruf des Heilpraktikers (m/w/d) für Psychotherapie* eine Legitimation eingeräumt würde:
1. Durchführung von Präventionskursen (z. B. bei Stress oder zur Vorbeugung von Suchtverhalten)
nach § 20 SGBV, d. h. die Leistungen des HP Psych* von den Krankenkassen anerkannt/Kosten übernommen werden -> schnellerer Zugang für Bedürftige mit psychischen Belastungen, Vorbeugen möglicher psychischer Erkrankungen -> Ziel Erhalt von Arbeits- & Leistungsfähigkeit
2. Analog dazu die Durchführung von Coaching/Beratung psychisch belasteter Klienten im Rahmen von Arbeitsförderungsmaßnahmen durch Arbeitsagenturen/Jobcenter. Auch hier wäre hilfreich, wenn die Leistungen der HP Psych* von der BA & Jobcentern übernommen würden.
Um auch auf diesem Wege o. g. Ziel zu verfolgen.
HP Pych* haben hinreichende Qualifizierung (amtsärzlich überprüft) für die jeweils gesetzten Qualitätsstandards -> Abbau Bürokratie -> Kosteneinsparung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir von Bündnis 90/Die Grünen stehen Heilpraktiker*innen – wie auch allen anderen Gesundheitsberufen – grundsätzlich positiv gegenüber. Sie alle sind daran beteiligt, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt sind sowie kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Die von Heilpraktiker*innen geleistete Versorgung ist für viele Patient*innen ein wichtiges ergänzendes Element des deutschen Gesundheitswesens. Heilpraktiker*innen sollten Behandlungen übernehmen dürfen, für die sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Demgegenüber ist Psychotherapie eine Profession, die ein langjähriges Studium und eine entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung erfordert. Hier ist eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten der Lebensberatung oder des persönlichen Coaching wichtig, damit vor allem für Patient*innen die unterschiedlichen Qualifikationen und Leistungen deutlich werden.

Wir sprechen wir uns für eine Weiterentwicklung des bestehenden Heilpraktikerrechts mit dem Ziel aus, die Anforderungen an die Tätigkeiten und an die Ausbildung der Heilpraktiker*innen bundesweit zu überprüfen und zu vereinheitlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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