Liebe Fr. Baerbock, Ich bin eu rentner und wurde von pflegrad 2 auf 1 herabgestuft. Mit der rente kann ich nicht leben, grundsicherung steht mir nicht zu und alles was ich zusätzlich von der pflegever
Versicherung brauche muss uch vorfinanzieren, um geld zu bekommen, was ich nicht kann. Sollte man nicht auch bei pflegegrad 1 finanzielle Unterstützung bekommen?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sofern Ihre Erwerbsminderungsrente unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt, können Sie diese entweder durch Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe auf die Höhe des Existenzminimums anheben lassen. Falls Sie es noch nicht getan haben, empfiehlt es sich, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Menschen mit Pflegegrad 1 haben gemäß der gesetzlichen Vorgaben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Denn der Einordnung in Pflegegrad 1 durch den Medizinischen Dienst liegt zugrunde, dass sie ihr Leben noch sehr selbstständig meistern, und überwiegend so gut wie keine Unterstützung von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften benötigen. Monatlich besteht ein Anspruch auf 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden können. Wenn der tatsächliche Pflegebedarf einen höheren Pflegegrad erfordern würde, gibt es die Möglichkeit einer Wiederholungsbegutachtung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock