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Annalena Baerbock
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Frage von Gabriele G. •

Können sie mir erläutern, welche Nebeneinkünfte rechtlich erlaubt sind. Gehören Vorträge und Buchhonorare dazu

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Dazu gehören auch Honorare für Vorträge bzw. Einnahmen aus Publikationen.

Weitere Informationen zu den Nebeneinkünften finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit-213826

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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