Frage von Gabriele G. • 04.09.2021
Können sie mir erläutern, welche Nebeneinkünfte rechtlich erlaubt sind. Gehören Vorträge und Buchhonorare dazu
Antwort von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen • 06.09.2021
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Dazu gehören auch Honorare für Vorträge bzw. Einnahmen aus Publikationen.
Weitere Informationen zu den Nebeneinkünften finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit-213826
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock