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Annalena Baerbock
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Frage von Matias Leão R. •

Johann Peter Frank (1745-1821) "System einer vollständigen medicinischen Polizey": Soll die heutige Politik des Zurückruderns weitergeführt werden, wenn man mittlerweile an der Wand steht?

Sehr geehrte Fr. Baerbock!
In § 20 (6) S.1 IfSG ist klar geregelt, dass es zu einer Impfpflicht kommen kann. Dies entstammt aus dem Reichsimpfgesetz vom 08.04.1874, wo die volksgesundheitliche Notwendigkeit der Pockenimpfung gesundheitspolizeilich auch bei Kindern konsequent durchgesetzt wurde. Weshalb wird unterhalb dieser rechtsgeschichtlichen Tatsache für die Herbst- und Wintermonate nicht für [gewerbliche] Innenräume eine 2G++ Regel vorgeschrieben, sodass täglich, Genesene und Geimpfte zzgl. Testen auch medizinische Nasen- und Mundschutz tragen müssen? Warum gibt bis dahin ebenfalls keine Impfpflicht für zu umfassende Gesundheitsberufe? Warum gibt es bis dahin kein Recht auf mobiles Arbeiten? Warum wird weiterhin bei einer Pandemie bundeslandübergreifender Tragweite den Bundesländern nicht das volle Instrumentarium zugetraut? Ist die Scheu vor [den ausgewogenen] höchstrichterlichen Urteilen größer als die Schande, später am Grab des unbekannten Pandemieopfers kondolieren zu müssen?

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