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Annalena Baerbock
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Frage von A. G. •

Guten Tag Frau Baerbock, wie stehen Sie zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ im Hinblick auf die Rundfunkgebühren des ÖRR, bzw. des Datenabgleichs mit Meldedaten der hiesigen Ortsämter?

2) Abgabe pro Haushalt, unabhängig von denen im Haushalt befindlichen Personen/Geräte? 3) Wie stehen Sie zu einer grundlegenden Reform des ÖRR angesichts der im GG garantierten freien Medienwahl und der Transparenz der jährlich eingenommenen 8Mrd Euro? Vielen Dank, Annette Grenda

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In Deutschland gibt es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er gehört den Bürgerinnen und Bürgern und wird von ihnen durch einen Haushaltsbeitrag finanziert. Dabei handelt es sich um ein Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig davon, ob und wie sie das Angebot persönlich nutzen. Durch diese solidarische Finanzierung ist es möglich, auch Sendungen oder Filme zu produzieren, die nicht dem Massengeschmack entsprechen und die sonst aus Kostengründen nicht umsetzbar wären. Der Beitrag, den jeder Haushalt zahlt, gewährleistet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine gesellschaftliche Aufgabe unabhängig und staatsfern erfüllen kann. Indem wir alle ihn finanzieren, ist er nicht abhängig von Regierungen, die je nach Gefälligkeit den Geldhahn auf- oder zudrehen, und unabhängig von anderen Finanzierungsquellen.

Der Beitrag ist keine Steuer. Denn Steuereinnahmen fließen in den Staatshaushalt, und die Politik entscheidet dann, wie sie verwendet werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hingegen staatsfern organisiert. Die Sendeanstalten entscheiden redaktionell frei und ohne Vorgaben über die konkrete Ausgestaltung ihres Programms. Die Politik definiert lediglich den Auftrag: Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen „als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung […] wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft“ erfüllen (§ 26 Medienstaatsvertrag).

Auf einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir nicht verzichten. Aber wir sehen auch an vielen Stellen Reformbedarf. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/medien/qualitaet-statt-quote

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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