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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürgen M. •

Auf Ihrer Website steht unter „Meine Lobbykontakte“, daß Sie eingeschränkt Lobbykontakt offenlegen wollen.! WARUM NUR EINGESCHRÄNKT?

Guten Tag Annalena,

wie man nachlesen kann, sind Ihnen die 5 Transparenz-Versprechen bekannt, die von „abgeordnetenwatch.de“ eingefordert werden.

Auf Ihrer Website haben Sie die ersten 4 Punkte abgehakt. So weit so gut.

Zu Punkt 5 („Lobbykontakte der Abgeordneten“) steht dort: „Ich verpflichte mich, nach der Wahl Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (gemäß der Definition im Bundeslobbyregistergesetz) offenzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreter:innen von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen.“

Sie eiern da ziemlich herum, da Sie nur Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (gemäß der Definition im Bundeslobbyregistergesetz(!)) offenlegen wollen.

Wozu die Einschränkung? Es geht m.E. um ALLE KONTAKTE MIT IRGENDWIE GEARTETEN INTERESSENVERTRETER!

Für die Kandidatin der Grünen als zukünftige Bundeskanzlerin reicht das nicht! Wieso wollen Sie sich eine Türe offenhalten? Wo bleibt da die MORAL???

Gruß

J. M.

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