Frage an Annalena Baerbock von Marko B. bezüglich Verkehr
Was tun Sie gegen rücksichtslose, nicht auf Fahrradwege fahrende, bei rot über die Ampel fahrende, nicht bezahlende Fahrradfahrer (Verkehrs und Infrastruktur Entwicklung)? Und bitte warum müssen die Fahrradfahrer kein Führerschein machen (Moped Fahrer müssen es auch)?
Letzte Frage: warum werden Fahrradwege doppelt gebaut? Muß es einen auf den Gehsteig geben sowie ein Popupfahrradweg?
Sehr geehrter Herr Block,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung schreibt als Grundregel vor, dass alle am Verkehr teilnehmenden Personen gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen. Dieses Gebot gilt für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Rollerfahrer*innen, Autofahrer*innen etc. gleichermaßen. Das ist gut und richtig so.
Radfahrende dürfen grundsätzlich Radwege und Fahrbahnen zum Radfahren benutzen. Dies gilt nicht für Fahrbahnen, auf denen ausschließlich Kfz-Verkehr zugelassen ist und dann nicht, wenn parallel zu einer Fahrbahn ein benutzungspflichtiger Radweg ordnungsgemäß angeordnet ist. Benutzungspflichtige Radwege werden dann angeordnet, wenn auf der Fahrbahn erhebliche Gefahr für Radfahrende besteht. Wird ein neuer Radweg gebaut, kann es vorkommen, dass zeitgleich ein alter noch erhalten ist. Das Fahren über rote Ampeln ist verboten und wird bei allen Verkehr teilnehmenden mit einem Bußgeld geahndet.
Die Pflicht, einen Führerschein für das Fahren eines Fahrzeugs zu machen, muss - auch im Umfang der Ausbildung - im Verhältnis zur Gefahr, die von diesem Fahrzeug für die Allgemeinheit ausgehen kann und der Verantwortung, die die/der Fahrzeugführer*in damit tragen muss, stehen. Eine kleine Unachtsamkeit oder ein Fehler beim Führen eines Autos kann beispielsweise zum Tod mehrerer Menschen führen. Im Falle von Fahrrädern sehen wir keine Notwendigkeit der Einführung eines verpflichtenden Führerscheins. Allerdings, und das ist sehr sinnvoll, haben Kinder in der Regel bereits in der Grundschule Verkehrsunterricht mit einem Schwerpunkt auf Fahrradunterricht und absolvieren eine Fahrradprüfung.
Wer Fahrrad fährt, bringt der Allgemeinheit einen Gesamtwirtschaftlichen Nutzen von 30 Cent pro Kilometer. Wer ein Auto fährt, kostet die Allgemeinheit 20 Cent pro Kilometer. (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/fahrrad-hat-gesamtgesellschaftlichen-nutzen-von-30) Wir möchten Radverkehr stark fördern, unter anderem, indem wir die Straßenverkehrsordnung radverkehrsfreundlich gestalten und die Fördermittel des Bundes für den Radverkehr deutlich erhöhen. Denn das Fahrrad ist das klima-, umwelt- und gesundheitsfreundlichste Verkehrsmittel.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock