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Annalena Baerbock
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Frage von Peter M. •

Frage an Annalena Baerbock von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Baerbock,
ich habe über 15 Jahre Berufserfahrung im öffentl. Dienst, habe mich vom Verw-.fachangestellt. zum Verwaltungfachwirt fortgebildet und bin als Führungskraft in einer Kommune tätig.
Ich habe eine Frage zur Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse:
Auf dem Papier werden berufl. und akadem. Abschlüsse bereits als gleichwertig betrachtet. Es gibt den DQR mit 8 Niveaustufen. Fachwirt u. Bachelor sind auf der gleichen Stufe angesiedelt.
Wenn es aber um Positionen in d. öffentl. Verwaltung in d. Beamtenlaufbahn d. gehobenen (RLP: 3.Einstiegsamt) u. höheren Dienstes (RLP: 4.Einstiegsamt) geht, ist von einer Gleichwertigkeit leider keine Rede mehr.
Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst kann man sich nur mit Masterabschluss bewerben" (Aussage d. Bundesregierung). Auch der Verwaltungsfachwirt wird für den gehob. Dienst nicht als gleichwertig angesehen.
Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufl. Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom u. Staatsexamen.
"Eine Öffnung der Laufbahngruppe für den gehob. und höh. Dienst ist für diese Fälle nicht geplant" ist eine weitere Aussage d. Bundesregierung. Abschlüsse der beruflichen Bildung für die Laufbahnen höherer Dienste seien "nicht berücksichtigungsfähig".
Gleichwohl kann man mit dem Verwaltungsfachwirt in RLP (ohne Bachelor) ein Master of Business Administration (MBA)-Studium absolvieren, dessen Abschluss wiederum als Master für den höh. Dienst qualifiziert.
Wieso spricht man einerseits von einer Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse, eröffnet aber den Verw.-fachwirten nicht die Möglichkeit für Positionen d. 3. EA? (Stichw. Fachkräftemangel, Pensionswelle)
Die Aussage, dass man mit dem Verw.fachwirt, erst die Voraussetzung für den Bachelor schafft, ist gestrig, wenn man schon den Zugang zum höherw. MBA eröffnet.
Wie stehen Sie dazu Verw.-fachwirten mehr Möglichkeiten einzuräumen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Martins,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir setzen uns für echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ein, denn wir sind überzeugt, dass sich ein Meister ganz sicher nicht hinter einem Master verstecken muss. Unser Land braucht gut ausgebildete Fachkräfte aus der beruflichen und der akademischen Bildung. Um die Durchlässigkeit zu erhöhen, wollen wir den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gesetzlich verankern, damit er nicht nur wie bisher Transparenzinstrument ist, sondern auch einen regulatorischen Rahmen bildet. Wir fordern zudem, dass sich der Bund bei Tarifverhandlungen dafür einsetzt, dass die Abschlussvoraussetzungen für eine Eingruppierung in Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes des Bundes im gehobenen und höheren Dienst flexibilisiert werden. Gleiches wollen wir für den Zugang zur Beamtenlaufbahn des Bundes erreichen. Grundlage für die Eingruppierung sollen neben der Stellenbeschreibung Eignung und Befähigung sein, unabhängig davon, ob sie in der akademischen oder beruflichen Bildung erworben wurden. Auch bei der Ausschreibungspraxis der Bundesbehörden wollen wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärken und bei Ländern und Unternehmen für eine solche Ausschreibungspraxis werben.

Im Sommer 2020 wir Grüne einen Antrag mit diesen wichtigen Forderungen zur Gleichwertigkeit in den Bundestag eingebracht. Diesen Antrag finden sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/217/1921721.pdf Die schwarz-rote Regierungskoalition hat diese Initiative leider angelehnt.

Wir freuen uns, Sie in unserem Engagement für echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung an unserer Seite zu wissen und wir können Ihnen versichern, dass wir uns auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass vor allem zählt, was jemand kann, und nicht wo er oder sie es gelernt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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