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Annalena Baerbock
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Frage von Peter B. •

Frage an Annalena Baerbock von Peter B. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Baerbock,
als Seniorenvertreter der LH München-Pasing fordere ich, dass der Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des "Alters" aufgenommen wird! Deshalb muss hierzu eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfolgen. Ergänzend hierfür muss im GG, im Artikel 3, Abs. 3, das Diskriminierungsmerkmal "Alter" als Erweiterung festgeschrieben werden, sodass auf Bundesebene eine Rahmengesetzgebung geschaffen werden kann, eine politische Mitbestimmung auf Landes- und kommunaler Ebene zu schaffen.
Ihre Stellungnahme ist mir wichtig, ob ich ihrer Partei meine Stimme gebe oder nicht und frage Sie deshalb: Wie stehen Sie zu meiner Forderung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Behrendt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Für uns Grüne ist die Bekämpfung der Altersdiskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiges Anliegen. Altersbilder orientieren sich in unserer Gesellschaft immer noch zu stark an den Defiziten der Menschen - hier muss endlich ein Umdenken stattfinden.

Bereits in seiner derzeit geltenden Fassung untersagt das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) Benachteiligungen aus Gründen des Alters. Wir sehen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf. Um die Betroffenen in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll zu unterstützen und echten Rechtsschutz zu gewährleisten, muss das AGG reformiert werden. Wir wollen das AGG zu einem effektiven Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln, das Schutzlücken endlich schließt, Klagen gegen Diskriminierung für Betroffene vereinfacht und ein umfassendes Verbandsklagerecht einschließt, damit gegen Diskriminierung strukturell und nachhaltig vorgegangen werden kann. Diskriminierung sollte aus allen im Gesetz genannten Gründen, also auch wegen des Alters, im ganzen Bereich von Privatgeschäften verboten werden. Zudem wollen wir, dass die im AGG verankerten Diskriminierungsverbote auch für das staatliche Handeln gelten.

Der allgemeine Gleichheitssatz in Artikel 3 Abs. 1 GG ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") untersagt eine Diskriminierung aufgrund des Alters. Deshalb bedarf es einer Erweiterung der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3 Abs. 3 GG um das Verbot der Altersdiskriminierung nicht. Im Übrigen enthält Art. 21 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung nach dem Alter.

Wir sind jedoch davon überzeugt, dass es - neben den von Ihnen angesprochenen Aspekten - in vielen Bereichen Handlungsbedarf gibt. Um dem demografischen Wandel begegnen zu können, brauchen wir ganz dringend einen neuen Blick auf die Lebensphase Alter. Wir setzen auf eine bunte Gesellschaft und fordern, dass Menschen im Alter selbstbestimmt und frei von Diskriminierung leben können. Gerade im ländlichen Bereich brauchen wir daher neue, flexiblere und effizientere Versorgungsstrukturen sowie digitale Anwendungen, die Teilhabe ermöglichen und im Sinne der Nutzer*innen entwickelt wurden. Wir wollen Kommunen mehr Rechte und Unterstützung geben, um die Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen vor Ort zu gestalten. Unser Ziel ist es, dass sich Angebote am Bedarf der Menschen orientieren und eingebettet sind in ein Umfeld, das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört Barrierefreiheit ebenso wie gezielte Angebote für Beratung und Begegnung, für Menschen aller Generationen. Denn wir Grüne wollen das Leben der Menschen, und zwar aller Menschen, besser machen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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