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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias G. •

Frage an Annalena Baerbock von Matthias G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Baerbock,
in ihrem Parteiprogramm steht: „Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme."
Bedeutet das, dass sie den Paragraf 218 abschaffen wollen und wie möchten Sie dann verhindern, dass Kinder bis zur Geburt hin abgetrieben werden? Oder wollen sie das legitimieren?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Graf,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Thema Schwangerschaftsabbruch wollen wir gesellschaftlich enttabuisieren und entstigmatisieren. Und vor allem muss sich die medizinische Versorgung bei ungewollter Schwangerschaft verbessern, durch die Kriminalisierung werden Frauen in Deutschland nicht so gut versorgt, wie es möglich wäre. In der Bundestagsfraktion haben wir dazu ein Positionspapier erarbeitet, das skizziert, was wir wollen (https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-schwangerschaftsabbruch.pdf ). Darin finden Sie unsere Forderung nach einer Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches, die Menschen, die einen Abbruch benötigen und Ärzt*innen nicht grundsätzlich kriminalisiert und die eine gute medizinische Versorgung ermöglicht.

Fast 74 % der Schwangerschaftsabbrüche (Statistisches Bundesamt 2019) werden vor Beendigung der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Diese Abbrüche werden in Deutschland kriminalisiert, die ungewollt Schwangeren müssen selbst für die Kosten aufkommen und haben durch die Regelungen im §219a nicht alle Informationen zur freien Verfügung, die sie brauchen.

Wir fordern in unserem Fraktionsbeschluss einen Tatbestandsausschluss für Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis, nicht darüber hinaus: „Eine Regelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches sehen wir als notwendig an. Sie muss mit einer sachlichen Debatte über alternative Lösungen einhergehen. Ein klärender Schritt dazu wäre, den beratenen und ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche nicht weiterhin als rechtswidrig, aber straffrei, sondern über den Tatbestandsausschluss hinaus als nicht rechtswidrig zu bewerten.“

Schwangerschaftsabbrüche sind über 12 Wochen nach Empfängnis (das entspricht der 14. Schwangerschaftswoche) nur mit einer medizinischen Indikation nach ärztlicher Einschätzung erlaubt, dass es diese Option gibt, ist sehr wichtig, um Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden. Schwangere Personen brauchen in dieser Situation die beste medizinische Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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