Frage an Annalena Baerbock von Volker T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Baerbock,
Es geht um die Impfung gegen SARS/COV-2. Derzeit wird ja diskutiert, ob in naher Zukunft ungeimpfte Personen nur noch eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben dürfen sollen. (Dazu der Berliner Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-ueber-impfpflicht-nimmt-wieder-fahrt-auf-uneinigkeit-bei-mehr-einschraenkungen-fuer-ungeimpfte/27453994.html und https://www.tagesspiegel.de/politik/streit-ueber-sonderrechte-fuer-immunisierte-muessen-ungeimpfte-bald-zurueckstehen/27451430.html)
Gleichzeitig gibt es meines Wissens keinen Impfstoff, der eine uneingeschränkte Zulassung beisitzt- alle derzeit in Deutschland verfügbaren Impfstoffe besitzen lediglich eine "beschränkte Zulassung" (Man könnte auch sagen "Pandemie-Sondergenehmigung"). Wie begründen würden Sie im Lichte dieser Tatsache einen mittelbaren Impfzwang? Wäre es nicht ehrlicher, direkt eine Impfpflicht parlamentarisch zu beschließen? Wie beurteilen Sie die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Idee?
Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wird hier oft als Argument für einen Druck zur Impfung benutzt- ist Ihnen eine Abwägung mit dem möglichen Gesundheitsrisiko durch die eingeschränkte Zulassung bekannt?
Mit freundlichen Grüssen
V. Tanner