Frage an Annalena Baerbock von Peter S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Bärbock,
wie stehen Sie zu dem Umgang mit Opfern von Menschenrechtsverletzungen?
Ich und andere Personen waren neben der Verabreichung von Medikamenten über Jahre hinweg psychologischer Folter und systematischer Verfahrensfehler ausgesetzt.
Bundestagsabgeordnete der Grünen Rüffer schilderte es in ihrer Rede – 195. Sitzung- 26. November 2020 im deutschen Bundestag:
Der Genfer Fachausschuss, der über die Umsetzung der Menschenrechtskonvention in den Mitgliedstaaten wacht, fordert eindeutig, alle Formen der ersetzenden Entscheidung abzuschaffen und ein System der unterstützenden Entscheidung an ihre Stelle treten zu lassen. 𝐃𝐞𝐦𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐧𝐝 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐞𝐫𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐖𝐢𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐞𝐮𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐦𝐢𝐭 𝐟𝐚𝐤𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐞𝐧𝐭𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭, 𝐤𝐨̈𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐩𝐬𝐲𝐜𝐡𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐊𝐫𝐚𝐧𝐤𝐡𝐞𝐢𝐭, 𝐠𝐞𝐢𝐬𝐭𝐢𝐠𝐞𝐫 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐞𝐞𝐥𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐡𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐞𝐧𝐭𝐳𝐢𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐰𝐨𝐫𝐟𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐰𝐞𝐢𝐬𝐞 𝐏𝐫𝐚𝐤𝐭𝐢𝐤𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐰𝐨𝐫𝐟𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐚𝐥𝐬 𝐅𝐨𝐥𝐭𝐞𝐫 𝐳𝐮 𝐜𝐡𝐚𝐫𝐚𝐤𝐭𝐞𝐫𝐢𝐬𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 – 𝐬𝐨 𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐚𝐮𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐬𝐬.
Ich vermisse die Handlungen und Taten, wenn im Bundestag über derartige Praktiken öffentlich gesprochen wurde.
Wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz, Menschenrechte! Aber was nutzen uns die schönsten Gesetze, wenn sich Behörden einfach nicht daranhalten und dies auch keinerlei Folgen für sie hat?
Ist es nicht Aufgabe der Politik, sich dafür einzusetzen, dass die Menschenrechte nicht verletzt werden?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Schutz von Menschenrechten ist ein zentraler Bestandteil unserer Politik. Folter und Gewalt dürfen keinesfalls als Mittel zur Durchsetzung von politischen und staatlichen Interessen eingesetzt werden. Wir treten für Behandlungsformen ein, die auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang beruhen. Die psychiatrischen Krankenhäuser müssen dazu verpflichten werden, ihren Patient*innen mit wiederkehrenden Behandlungsverläufen eine verbindliche Behandlungsvereinbarung für Situationen einer Nichteinwilligungsfähigkeit zu unterbreiten, wenn die Patient*innen das wollen.
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung bzw. Psychiatrieerfahrung die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, psychosoziale und medizinische Hilfen wie somatisch Erkrankte. Besonders im Bereich der psychiatrischen Versorgung muss die Einhaltung von Menschenrechten ein zentrales Anliegen sein.
Wie die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur ärztlichen Zwangsbehandlung auch gezeigt haben, gewährleisten Gesetze, dass jede und jeder seine Rechte unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht und gesundheitlicher Verfassung einklagen und durchsetzen kann. Wir treten deshalb primär für eine stetige Weiterentwicklung von Gesetzen und insbesondere dem Recht auf Selbstbestimmung ein.
Die rechtlichen Grundlagen werden in den jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) der einzelnen Bundesländer geregelt. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entscheidungen der höchsten Bundesgerichte wurden einige Gesetze in den letzten Jahren auf Landesebene bereits überarbeitet. Die Gesetze müssen aber auch weiterhin stets evaluiert und bei Bedarf angepasst werden, damit sie das Recht auf Selbstbestimmung und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte tatsächlich gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock