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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus N. •

Frage an Annalena Baerbock von Klaus N. bezüglich Frauen

Sehr verehrte Frau Annalena Baerbock,

z.Zt. Herrscht leider noch eine große Ungerechtigkeit in der Berechnung der Anerkennung der Rentenpunkte von den vor und nach 1992 geborenen Kinder für die Mütter. Es gibt doch keine 2-Klassen-Gesellschaft von Müttern. Warum hört man hier so wenig Engagement von den weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag um diesem Menschenrechtlichen Missstand bzw. Ungerechtigkeit zu beheben. Was machten Sie in der Vergangenheit diesbezüglichen unternommen und was werden Sie nach der Bundestagswahl diesbezüglich unternehmen? Unsere Stimme für Sie hängt von Ihrer Aussage und Ihrem Ehrenwort diesbezüglich ab!
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus unserer Sicht ist die sogenannte Mütterrente aus vielerlei Gründen ungerecht ausgestaltet. So nützt sie all denjenigen Müttern wenig, die Leistungen der Grundsicherung im Alter erhalten und diese auch mit zusätzlichen Entgeltpunkten nicht verlassen können. Die Mütterrente kommt also gerade bei den Menschen nicht spürbar an, die Unterstützung besonders benötigen. Es ist auch ungerecht, wenn Personen auf Grund der Belastungen ihres Berufs noch nicht einmal annähernd bis zum 63. Lebensjahr arbeiten können. Es ist ungerecht, wenn ihnen der gleitende Übergang in die Rente versagt wird, weil entsprechende Arbeitszeitmodelle fehlen. Es ist ungerecht, wenn ältere Beschäftigte keine Arbeit mehr finden, weil nach wie vor Vorbehalte gegen ältere Bewerber*innen in Betrieben und Unternehmen bestehen. Es ist ungerecht, wenn immer mehr Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, weil die Rente nicht mehr zum Leben reicht. Es ist ungerecht, wenn heutige Versicherte für ihre Beiträge später immer geringere Renten erhalten. Und es ist auch ungerecht, wenn vollerwerbsgeminderte Personen mit Rentenkürzungen bestraft werden, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen weder den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen, noch ihre Rente aufbessern können. Diese Probleme müssten angegangen werden, bevor die Mütterrente vollendet wird.

Problematisch ist auch, dass die CSU derzeit eine "Mütterrente III" fordert, aber keinerlei Vorschläge unterbreitet, wie diese zu finanzieren ist. Schon in der Vergangenheit hat die Union gemeinsam mit der SPD die Finanzierung von Mütterrentenleistungen zuallererst den Beitragszahlenden - also vor allem den Arbeitnehmer*innen - aufgebürdet und damit die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erheblich erschwert. Dies wird ohne Gegenmaßnahmen dazu führen, dass das gesetzliche Rentenniveau in den nächsten Jahren beschleunigt sinkt. Davon hätten auch diejenigen Mütter nichts, die vor 1992 Kinder geboren haben.

In der Rentenpolitik liegen unsere Prioritäten bei der Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus und einer armutsicheren Rente für alle. Deshalb wollen wir die Grundrente zur Grünen Garantierente weiterentwickeln, die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Bürgerversicherung fortentwickeln, damit alle gut abgesichert sind und eine sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Geringverdiener*innen einführen. Hiervon profitieren vor allem Menschen die nach den heutigen Regeln in der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind - das sind zu einem großen Teil Frauen, die aufgrund von Kindererziehung oder Pflegezeiten heute eine zu geringe Rente bekommen. Ihnen ist damit gezielter geholfen als mit einem halben zusätzlichem Entgeltpunkt.
Zudem wollen wir eine Kindergrundsicherung einführen und Kinderarmut Schritt für Schritt beseitigen (https://www.gruene-bundestag.de/themen/familie/faire-chancen-fuer-jedes-kind).

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.gruene.de/themen/soziales und hier: https://www.gruene.de/themen/rente

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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