Frage an Annalena Baerbock von Rike F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Frau Baerbock,
zu zwei Punkten aus dem Wahlprogramm der Grünen habe ich Fragen:
1. Ich vermisse im Programm der Grünen ähnlich große Schritte für CO2-intensive Unternehmen wie die geplanten Änderungen für Bürger*innen (Vorziehen und Erhöhung der Steuer auf Benzin, Verteuerung von Flugtickets durch Senkung/Entziehung der Subventionierung von Kerosin u.ä.).
16 Cent auf den Liter Benzin sind eine konkrete Zahl, es muss doch etwas vergleichbar konkretes auch für Unternehmen geplant sein -- oder nicht? In Statistiken wird der CO2-Ausstoss von Unternehmen gegenüber Bürger*innen mit etwa 70 zu 30 angegeben. Eine deutliche, zukunftssichernde und vorallem auch generationengerechte Senkung des CO2-Ausstosses ist also nur bei hauptsächlicher Beteiligung der Unternehmen möglich. Haben die Grünen dazu keine konkreten Pläne, sehen Sie den Handlungsbedarf hier anders oder falls nur ich diese Pläne nicht gefunden habe: Wieso kommunizieren Sie diese nicht öffentlicher?
2. die von den Grünen geplante Kindergrundsicherung soll nach der Geburt des Kindes berechnet und forthin ausgezahlt werden. Wenn doch jedes Kind gleich behandelt, also auch den gleichen Betrag erhalten soll (bei Bedarf gibt es noch den PlusBetrag, habe ich gelesen, ja):
A. Was gibt es da zu berechnen? Oder wird der Betrag dann doch auf der Grundlage der Lebensumstände des Neugeborenen angepasst (wie)? Was passiert, wenn sich diese Lebensumstände ändern (Eltern trennen sich, verlieren ihr Einkommen, Umzug in eine teurere Stadt ... was auch immer dann doch 'berechnet' wurde)?
B. Wie wird der zu zahlende Betrag der Kindergrundsicherung für bereits lebende Kinder berechnet?
C. Wie lang wird diese Kindergrundsicherung gezahlt, bis zum 18. Geburtstag des Kindes, bis zum Ende der Schule, Studium oder Ausbildung (so lang sie also kein eigenes Einkommen haben)?
Danke für Antworten.
Sehr geehrte Frau Freemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten Unternehmen, die sich auf dem Weg der Klimaneutralität befinden, belohnen und Unternehmen, die im fossilen Gestern bleiben wollen, belasten. Alle Infos zu unserem Vorschlag der ökologischen Transformation der Wirtschaft finden Sie im Wahlprogramm zur Bundestagswahl unter www.gruene.de bzw. auf der Themenseite: https://www.gruene.de/themen/wirtschaft
Zur Kindergrundsicherung:
A. Was gibt es da zu berechnen? Oder wird der Betrag dann doch auf der Grundlage der Lebensumstände des Neugeborenen angepasst (wie)? Was passiert, wenn sich diese Lebensumstände ändern (Eltern trennen sich, verlieren ihr Einkommen, Umzug in eine teurere Stadt ... was auch immer dann doch 'berechnet' wurde)?
Die Kindergrundsicherung ist eine eigenständige Leistung des Kindes. Jedes Kind bekäme einen Garantiebetrag von aktuell 290€ pro Kind. Abhängig vom Einkommen der Eltern bekämen benachteiligte Kinder einen GarantiePlus Betrag, in dem alle Leistungen, die heute noch einzeln beantragt werden müssen, gebündelt aufgehen. Je niedriger das Einkommen der Familie ist, desto höher fällt der GarantiePlus-Betrag aus, den das Kind erhält. In der Kindergrundsicherung gehen damit das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, das Kindergeld und die Kinderfreibeträge auf. Damit kein Kind mehr in verdeckter Armut aufwachsen muss und alle auch wirklich das bekommen, was sie für ein gutes Aufwachsen benötigen, wollen wir den Leistungszugang für jede Familie vereinfachen: Zur Geburt des Kindes wird die Kindergrundsicherung - wie das heutige Kindergeld - einmal beantragt. Dabei können die Eltern einwilligen, dass für sie automatisch geprüft wird, ob und in welcher Höhe ihnen neben dem Garantie-Betrag von 290€, der GarantiePlus-Betrag der Kindergrundsicherung zusteht.
B. Wie wird der zu zahlende Betrag der Kindergrundsicherung für bereits lebende Kinder berechnet?
Der Garantiebetrag soll das heutige Kindergeld ablösen und jedem Kind zustehen. Er entspricht der maximalen Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht (= neuberechnetes und erhöhtes sächliches Existenzminimum + halbierter Freibetrag für den Betreuung-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)). Mit der Neuermittlung dessen, was Kinder zum Aufwachsen brauchen, verändern sich auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Als derzeitiger Ausgangspunkt liegt der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung bei 290 Euro.
Kinder, die bislang Sozialgeld erhalten, und ein Teil der Kinder, die bislang Anspruch auf den Kinderzuschlag hatten, beziehen nun automatisch den GarantiePlus-Betrag der Kindergrundsicherung. Die Höhe basiert auf der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern. Langfristig soll eine Expertenkommission unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine neue Bedarfsermittlung entwickeln.
Für das Jahr 2020 ergäbe sich in Kombination von Garantie-Betrag und GarantiePlus-Betrag folgende maximale Höhe der Kindergrundsicherung:
0 bis 5 Jahre: 290 + 119 = 409 Euro
6 bis 13 Jahre: 290 + 188 = 478 Euro
14 bis 17 Jahre: 290 + 257 = 547 Euro
C. Wie lang wird diese Kindergrundsicherung gezahlt, bis zum 18. Geburtstag des Kindes, bis zum Ende der Schule, Studium oder Ausbildung (so lang sie also kein eigenes Einkommen haben)?
In der Regel endet der Anspruch auf Kindergrundsicherung mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Wer sich in einer allgemeinbildenden Schule, in Ausbildung, auf Ausbildungssuche oder in einem Studium befindet oder einen Freiwilligendienst absolviert, erhält den Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung wie das heutige Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Der GarantiePlus-Betrag fällt in der Regel mit Beginn des 18. Lebensjahrs weg, spätestens jedoch nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss. Stattdessen können Leistungen wie Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG – entsprechend der gesetzlich definierten Förderbedingungen – bezogen werden.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/familie/pdf/200916-FAQ-Kindergrundsicherung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock