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Annalena Baerbock
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Frage von Wilfried N. •

Frage an Annalena Baerbock von Wilfried N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Baerbock,
im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen kommt es bei Sanierung einer Anliegerstraße oft zu erhebliche finanzielle Auswirkungen auf betroffene private Selbstnutzende Hauseigentümer mit niedrigen Einkommen oder Altersrenten zu. Diese Tatsache sollte Ihnen in der Vergangenheit nicht entgangen sein.

Anders sieht es aber aus, wenn eine Immobilie zur Einkünfte Erzielung genutzt wird, also vermietet oder zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Dann gehören alle Aufwendungen, die durch die Vermietung oder gewerbliche Nutzung veranlasst sind, zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben und diese können steuerlich geltend gemacht werden und damit die eigene Steuerlast des Betriebes mindern.

Diese Ungleichbehandlung beim bezahlen der Straßenausbaubeiträge erreicht ihren Höhepunkt, wenn der Selbstnutzende Hauseigentümer die Beiträge voll über die eigenen finanziellen Möglichkeiten oder eventuell auch noch über einen Bankkredit die Sanierung der Straße bezahlen muss.

Wie ist Ihre Haltung in Zukunft zu diesen Fakten?

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Nöhring

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nöhring,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir stimme Ihnen vollkommen zu, dass es natürlich sehr misslich ist, wenn hohe Straßenausbaubeiträge Menschen mit niedrigen Einkommen oder kleinen Renten treffen. Dennoch gilt laut Artikel 14 unseres Grundgesetzes auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Generell obliegt es, wie Sie wissen, der jeweiligen Kommune, ob sie im Rahmen der in ihrem Bundesland geltenden Abgabenordnungen Straußenausbaubeiträge erlässt. Die Bundesebene - wie der Deutsche Bundestag - ist hier nicht der richtige Ansprechpartner.

Lassen Sie uns dennoch die Position der Grünen Bundestagsfraktion ausführen.

Die Kommunen halten wichtige Einrichtungen und Leistungen der Daseinsvorsorge vor. Sie finanzieren Kitas, den ÖPNV, Bibliotheken und Verwaltungen. Insgesamt setzen wir uns als Bundestagsfraktion für eine aufgabengerechte Finanzausstattung ein, denn die Kommunen selbst haben kaum Möglichkeiten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. In diesem Zusammenhang werben wir intensiv für ein neues Hilfspaket von Bund und Ländern für die von hohen Corona-bedingten Steuerausfällen gebeutelten Kommunen. Denn nur wenn Städte und Gemeinden auch in der Lage sind, ihren Aufgaben finanziell nachzukommen, können sie darüber nachdenken, Abgaben und Steuern zu senken. Es ist untragbar, dass Bund und Länder die Kommunen weiter hinhalten und mit ihren Steuerausfällen für dieses und nächstes Jahr allein lassen. Damit gefährden sie wichtige Zukunftsinvestitionen und den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Krise. Schon jetzt mussten die Kommunen eine Vielzahl an geplanten Projekten absagen oder aufschieben. Das muss sich ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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