Frage an Annalena Baerbock von Mario Felske F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Baerbock. Mir gefällt ihre Partei. Sagen sie mir bitte wer lässt Parteien zu? Zum Beispiel rechtsgerichtete Parteien. Man könnte sich doch viel Arbeit sparen wenn man diese Partei Mitglieder vorher überprüft. Mit besten Grüßen. Mario Felske Berlin
Sehr geehrter Herr Felske,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Parteien haben die Aufgabe, die politischen Interessen des Volkes zu vertreten. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, genießen sie besondere Rechte und Pflichten. Neben der Freiheit zur Parteiengründung gewährleistet das Grundgesetz auch die freie Entscheidung über Zielsetzung und Programm der Partei. Sie findet ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere in den Strafgesetzen. Beispielsweise kann eine Wahlwerbung mit strafbarem Inhalt nicht mit der Betätigungsfreiheit gerechtfertigt werden.
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf diesen Seiten:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteienrecht-node.html
https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/250363/parteiengesetz-20-06-2017
Beste Grüße
Team Annalena Baerbock