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Annalena Baerbock
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Frage von Ole H. •

Frage an Annalena Baerbock von Ole H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Baerbock,

in der aktuelle Presse war zu lesen, dass Sie Einkünfte für die Jahre 2018 bis 2020 der Bundestagesverwaltung nachgemeldet haben. Das kann natürlich passieren. Halte ich persönlich vor dem Hintergrund von aktuellen Vorgängen bei den Regierungsparteien im Hinblick auf Nebengeschäfte für unbedeutend. Es ist positiv, dass Sie nach den Pressetexten eigenständig aktiv geworden sind.

Meine Fragen zielen auf das Steuerrecht.

Wie wurden diese Einkünfte steuerrechtlich erfasst?

Im Ergebnis würde mich interessieren, ob Sie zusagen können, dass Sie sich zu jeder Zeit an alle steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Ihren Einkünften gehalten haben.

1.) Handelt es sich um selbständige Einkünfte, für die ggf. Umsatzsteuer und Einkommensteuer abgeführt wurden? Hinweis: Die sog. Kleinunternehmerregelung ist ab einem Betrag von 17.500 € jährlich nicht mehr anzuwenden.
Haben Sie sich rechtzeitig für diese Nebeneinkünfte steuerlich beim Finanzamt Potsdam registrieren lassen bzw. wurden Vorauszahlungen für diese Einkünfte festgesetzt?
Hinweis: Auch eine nicht rechtzeitige steuerliche Anmeldung stellt nach der Abgabenordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.

2.) Wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt, stellt sich die Frage, ob für diese Einkünfte seitens des Arbeitgebers Lohnsteuer abgeführt wurde.

Freundliche Grüße
Ole Hagen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hagen,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Einkünfte wurden mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen ordnungsgemäß versteuert.

Beste Grüße
Team Annalena Baerbock

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