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Annalena Baerbock
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Frage von Daniela H. •

Frage an Annalena Baerbock von Daniela H. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Baerbock,
meine Mitstreiter*innen und ich möchten von Ihnen erfahren, ob Sie sich für die Einführung des Nordischen Modells in der Prostitution in Deutschland einsetzen werden, wenn Sie Bundeskanzlerin sind. Nochmal zur Verdeutlichung: das Nordische Modell besteht aus 4 Säulen u.a. Sexkaufverbot. Ein Sexkaufverbot ist NICHT das gleiche wie ein Prostitutionsverbot. Im Nordischen Modell bleibt das Angebot straffrei.
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Pferd "Prostitutiertenschutzgesetz" totgeritten ist, da vor allem Corona ja noch einmal deutlich gezeigt hat, wie unrealistisch die Umsetzung der - durchaus hehren - Ziele ist.
MfG
Daniela Hast

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hast,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Situation in der Prostitution wurde mehrfach im Bundestag debattiert, ausführlich etwa bei der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 2016. Sowohl die Lebenssituation als auch die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen sind vielfältig und unterschiedlich. Es gibt sowohl Zwangsprostitution, als auch selbstbestimmte Sexarbeit.

Die grüne Bundestagsfraktion will die Rechte und den Schutz von Frauen und Männern, die in der Prostitution arbeiten, durchsetzen und stärken. Prostitution ist kein Job wie jeder andere. Dass Frauen sexuelle Dienstleitungen anbieten, ist aber ihre Entscheidung. Das heißt jedoch nicht, dass wir die Augen vor den äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen und den oft gefährlichen Begleitumständen dieser Tätigkeiten verschließen. Hier müssen Hilfe und Unterstützung ansetzen. Ein Verbot von Prostitution halten wir dabei nicht für zielführend. Studien zu den Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen in Schweden und anderen nordischen Ländern sind umstritten, uneindeutig und von begrenzter Aussagekraft. Zwar zeigen Studien, dass sich durch ein Verbot Straßenprostitution verringert, unklar ist allerdings, ob es dadurch weniger Prostitution gibt, oder sie nur in weniger sichtbare Bereiche verdrängt wird. So ist von schwierigeren Bedingungen für die Prostituierten auszugehen, von mehr Illegalität, mehr Ausbeutung und Gewalt oder Gesundheitsgefährdung.

Wir haben in Deutschland eine eindeutige Gesetzeslage gegen Menschenhandel und die Ausbeutung von Prostituierten. Die Durchsetzung dieser Gesetze hängt maßgeblich von den Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden ab. Darüber hinaus müssen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, verbessert werden. Das gilt ganz besonders für Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen und ohne Krankenversicherung. Daher halten wir umfangreiche und niedrigschwellige Beratungsangebote für zentral. Diese müssen auch Alternativen zur Tätigkeit in der Prostitution beinhalten. Hierfür sollten deutlich mehr Mittel eingestellt werden. Dafür setzen wir uns ein. Unseren Fraktionsbeschluss zum Thema Prostitution finden Sie hier:

https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-prostitutionsgesetz.pdf

Das Deutsche Institut für Menschenrechte rät dazu, so lange mit einem Richtungswechsel zu warten, bis die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetztes vorliegen, die spätestens im Juli 2022 beginnen soll. Die vollständige Position des Instituts finden Sie hier:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/prostitution-und-sexkaufverbot

Mit besten Grüßen
Team Annalena Baerbock

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