Frage an Annalena Baerbock von Alexandra L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Warum wurde die Sonderregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I) aus Sozialpaket II im Sozialpaket III gestrichen?
Wie lautet die Begründung?
Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Arbeitslose in der Corona-Pandemie?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass die Sonderregelung zur Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs, wie sie noch im Sozialschutzpakte II zu finden war, nicht wie andere Sonderregelungen u.a. zum Kurzarbeitergeld oder zur Grundsicherung verlängert wurden, ist völlig unverständlich. Wir Grüne im Bundestag halten die aktuelle Ungleichbehandlung von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit weder für fair noch für nachvollziehbar.
Deshalb haben wir zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Sozialschutzpakets III einen Änderungsantrag eingereicht, in dem wir auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen haben und die Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeldanspruch bis Ende des Jahres forderten: Leider wurde dieser Antrag u.a. von der Bundesregierung abgelehnt.
Wir setzen uns schon länger für eine pandemiegerechte Verlängerung des Arbeitslosengeldes ein. Schon im Frühjahr des letzten Jahres haben wir einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung gestellt, um den Anspruch des ALG I für die gesamte Dauer der Krise zu verlängern. (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919492.pdf)
Leider hat sich schon damals gezeigt, dass sich die Koalition aus Union und SPD ihre Prioritäten anders setzen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Team Baerbock