Frage von Kerstin S. • 06.05.2021
Frage an Annalena Baerbock von Kerstin S. bezüglich Innere Angelegenheiten
Hallo Frau Bärbock,
warum wird bei der heute beschlossenen Lockerung der Corona-Kontaktbestimmungen bei den vollständig Geimpften eine zweiwöchige Frist nach Zweitimpfung bestimmt, bei den Genesenen jedoch gibt es keine Einschränkung? Wann ist man denn genesen? Und wer sagt mir, dass von den Genesenen der ersten Stunde ...also denen, die vor einem Jahr erkrankten, jetzt keine Gefahr ausgeht? ...und wer stellt sicher, dass die Nachweise nicht gefälscht sind, wie die weitergegebenen Gewerbescheine zum Baumarktbesuch oder die Pflegestellen bei der Oma, die weitergegeben werden, um einen Impftermin zu bekommen?
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen