Frage an Annalena Baerbock von Salomon B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Baerbock
die Praxis der IFG-Anwendung des Bundeskanzleramtes ist verbesserungsbedürfig - https://www.heise.de/meinung/Best-of-Informationsfreiheit-Das-Merkel-Gesetz-6032771.html
Wir würden Sie dafür sorgen, dass die Praxis stärker an den gesetzlichen Willen orientiert ist?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Handeln von Regierung und Verwaltung muss transparenter, also offener und nachvollziehbarer werden. Denn in der Öffnung der mit öffentlichen Geldern geschaffenen Informations- und Datenbestände und des damit vorliegenden potentiellen Wissens der Verwaltung liegen gleichermaßen bürgerrechtliche Partizipations- und Transparenz-, als auch erhebliche wirtschaftliche Wertschöpfungspotenziale. Die Erhöhung von Transparenz, gerade in Kombination mit der Schaffung und Bereitstellung neuer Beteiligungsmöglichkeiten, hat das Potential, auch die Legitimation politischer Entscheidungen zu erhöhen.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) trägt dazu bei, Transparenz und Beteiligung von und an politischen Prozessen zu fördern und stärkt damit die Demokratie. Die Rahmenbedingungen der Informationsfreiheit haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Offene Daten und ihre Bereitstellung nach klar definierten Kriterien werden immer wichtiger. Während einzelne Bundesländer die Chancen ergreifen und "Transparenzgesetze" vorgelegt haben, hat die Bundesregierung es bis heute verpasst, die Informationsfreiheit um den Gedanken der Open Data zu erweitern. Das halten wir für ein massives Versäumnis, das wir immer wieder thematisiert und konkrete parlamentarische Initiativen hierzu vorgelegt haben.
Wir brauchen deutlich weitergehende Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger mit klaren gesetzlichen Verpflichtungen von Behörden zur proaktiven Bereitstellung von Informationen. Die Bundesregierung hat sich vielfach, auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dazu bekannt, Informationsfreiheit und den Zugang zu offenen Daten verbessern zu wollen, ohne dass dies bislang zu einem entschlossenen politischen Handeln geführt hätte.
Eine grundsätzliche Überarbeitung und Vereinheitlich bestehender gesetzlicher Regelungen zur Informationsfreiheit auf Bundesebene ist die Bundesregierung trotz einer jahrelangen Debatte nicht angegangen, die bisher von ihr vorgelegten gesetzlichen Regelungen im Bereich Open Data werden allgemein als bei Weitem nicht ausreichend wahrgenommen, um den selbstgesteckten Zielen tatsächlich gerecht zu werden.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir einen umfassenden Vorschlag für ein Bundestransparenzgesetz vorgelegt. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://gruen-digital.de/2019/10/gruene-im-bundestag-legen-umfassenden-antrag-zur-weiterentwicklung-des-ifg-und-zur-vorlage-eines-bundes-transparenzgesetzes-vor/ Eine solches Bundestransparenzgesetz haben wir auch in den Entwurf für das grüne Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock